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BMF-Hinweis zur Einführung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems für verbrauch-steuerpflichtige Waren (EMCS)


22.02.2010
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Damit auch weiterhin Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung mit anderen EU-Mitgliedstaaten reibungslos durchgeführt werden können ist es notwendig, dass sich alle betroffenen Unternehmen (Steuerlagerinhaber und berechtigte - künftig registrierte - Empfänger) umgehend zur Teilnahme an EMCS anmelden. Dies betrifft sowohl Unternehmen, die bereits ab dem 1. April 2010 ihre Beförderungen von Deutschland aus mit EMCS abwickeln wollen, als auch diejenigen, die zunächst weiterhin das begleitende Verwaltungsdokument nutzen.
 

Am 1. April 2010 wird EU-weit das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) eingeführt. Die nationale Umsetzung der notwendigen Rechtsgrundlagen aufgrund der Richtlinie 2008/118/EG ist in Deutschland bereits mit dem Vierten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie der Fünften Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen im Jahr 2009 erfolgt.

Eine Anmeldung ist nach BMF aus den aufgeführten Gründen im Schreiben zwingend notwendig: Alle Verbrauchsteuernummern von Unternehmen, die am innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren als Versender oder Empfänger teilnehmen, sind in einer europäischen Datenbank (System for the Exchange of Excise Data – SEED) enthalten. Ohne eine Registrierung in SEED ist für die beteiligten Handelspartner die erforderliche Berechtigung zum innergemeinschaftlichen Empfang bzw. Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung nicht prüfbar. Ab dem 1. März 2010 wird die deutsche Zollverwaltung nur noch die Verbrauchsteuernummern derjenigen Unternehmen an die europäische SEED-Datenbank übermitteln, die sich zur Teilnahme an EMCS angemeldet haben.

Ein weiterer Grund warum sich alle betroffenen Unternehmen umgehend zur Teilnahme an EMCS anmelden müssen ist, dass nach hiesigen Erkenntnissen mindestens acht Mitgliedstaaten bereits ab dem 1. April 2010 ihre Wirtschaftsbeteiligten verpflichten werden, Beförderungsvorgänge unter Steuer-aussetzung in EMCS sowohl elektronisch zu eröffnen als auch elektronisch zu beenden. Elektronische Verwaltungsdokumente aus diesen Mitgliedstaaten sind daher bereits zum Echtbetriebsbeginn auch für deutsche Beteiligte (Empfänger) zu erwarten.

Im Dezember 2009 sollten alle betroffenen Unternehmen von ihrem zuständigen Hauptzollamt über den Zeitplan und die Anmeldemöglichkeiten zur Teilnahme an EMCS informiert worden sein. Die einfachste Form der Anmeldung ist ein Antrag auf Teilnahme an der Internet-EMCS-Anwendung. Hierzu muss die Erfassung der Steuernummer, für die ein ELSTER-Zertifikat erteilt wurde, beim Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden beantragt werden. Der zu diesem Zweck erforderliche Vordruck Nr. 033087 ist im Internet auf den Seiten der Zollverwaltung eingestellt.


Es wird empfohlen, diese Erfassung der Steuernummer zur Teilnahme an der Internet-EMCS-Anwendung auch dann zu beantragen, wenn beabsichtigt wird, über eine zertifizierte Teilnehmersoftware oder mittels eines IT-Dienstleisters an EMCS teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass für alle Anträge/Mitteilungen bezüglich der Teilnahme an EMCS unbedingt die ab dem 1. März 2010 (neuen) gültigen Verbrauchsteuernummern zu verwenden sind. Weitere Informationen zum IT-Verfahren EMCS sowie alle erforderlichen Vordrucke finden Sie ebenfalls unter www.zoll.de (Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern > EMCS).