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Verbesserungen beim KfW-Sonderprogramm und beim Bayerischen Mittelstandsschirm


29.01.2010
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KfW Bankengruppe, LfA Förderbank und die Bayerische Bürgschaftsbank haben ab Februar den Zugang zu Finanzierungmittel vereinfacht. Die wesentlichen Neuerungen sind hier zusammengestellt.
 

KfW-Sonderprogramm

Beim KfW-Sonderprogramm treten ab dem 01. Februar 2010 Flexibilisierungen in Kraft, mit denen vor allem die Mittelstandsfinanzierung erleichtert werden soll. Eine Neuordnung der Konditionen führt bei den einzelnen Programmvarianten zu einer Zinssenkung um die 20 Basispunkte.

Zinsbindungsfristen bei Investitionskrediten werden von dreieinhalb auf acht Jahre angehoben und die maximale Laufzeit von Krediten deutlich erhöht. So können zum Beispiel bei langlebigen Investitionsgütern Laufzeiten bis zu 20 Jahre (bisher 15 Jahre) bei fünf tilgungsfreien Jahren beantragt werden.

Die Programme für Betriebsmittel werden um die Variante „Flexibel“ ergänzt, mit der Unternehmen künftig größere Gestaltungsspielräume bei der Inanspruchnahme und Rückzahlung erhalten. Außerplanmäßige Tilgungsmöglichkeiten ohne Vorfälligkeitsentschädigungen bestehen. Ferner kann der Höchstbetrag von 50 Millionen Euro künftig bis zu 50 Prozent der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen.

Einzelne Programmpunkte werden mit dem noch ausstehenden Rundschreiben der KfW Bankengruppe Anfang Februar veröffentlicht.

Bayerischer Mittelstandsschirm

Ab Februar 2010 übernimmt die LfA Förderbank Bayern Haftungsfreistellungen nicht nur für Investitionsdarlehen sondern auch für Betriebsmittelkredite. Damit können Hausbanken künftig von bis zu 60 Prozent ihres Kreditrisikos entlastet werden.

Vor allem für Unternehmen, die nicht mehr in der Lage sind, den Banken die üblichen Sicherheiten anbieten zu können, wird damit der Zugang zu notwendigen Kreditmitteln deutlich erleichtert. Dies ist zum Beispiel im Rahmen der Vorfinanzierung von neuen Aufträgen besonders wichtig.

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Die Bürgschaftsbank verbessert ihr Unterstützungsangebot, indem sie ein schlankes und einfacherers Beantragungsverfahren für kleinere Bürgschaften bis 125.000 Euro einführt. Gleichzeitig erhöht der Freistaat Bayern die Rückbürgschaftsquote der Bürgschaftsbank um fünf Prozentpunkte auf 31 Prozent. Auch dadurch werden Finanzierungen vor allem für kleinere Unternehmen ohne ausreichende bankmäßige Sicherheiten erleichtert.

Links:

KfW-Sonderprogramm

Bayerischer Mittelstandsschirm

Bürgschaftsbank Bayern