In einer Telefonkonferenz am 16. November haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen über aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten.
Das Robert Koch-Institut hat eine Orientierungshilfe zum richtigen Verhalten bei einem Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion herausgegeben. Wir stellen sie Ihnen hier zu Verfügung.
Das Statistische Bundesamt hat die Außenhandelszahlen für September 2020 bekannt gegeben. Demnach wurden Waren im Wert von 109,8 Milliarden Euro exportiert. Damit sind die Exporte im Vorjahresvergleich um 3,8 Prozent zurückgegangen.
Der erneute Teil-Lockdown für Gastronomie, Hotellerie, Körperpflege- und Freizeiteinrichtungen und weitere Bereiche hat existenziell bedrohliche Folgen für viele Unternehmen im Groß- und Außenhandel.
Am dem heutigen Montag greifen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Es gelten strengere Kontaktbeschränkungen, Gastronomie sowie Kultur-, Sport und Freizeiteinrichtungen schließen für den gesamten Monat.
Seit heute ist die Plattform „kauftsdaheim.de“ von ANTENNE BAYERN für Anbieter und Kunden online. Der bayerische Dachverband vbw unterstützt die Initiative als Exklusivpartner.
Nach den aktuellen, vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes ist die Wirtschaft im dritten Quartal 2020 gegenüber dem Vorquartal um 8,2 Prozent gewachsen. Im Vergleich liegt das BIP aber immer noch um 4,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Dachverband vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt, dass die EU-Kommission Klimaschutz als Konjunkturprogramm versteht.
Bilanz zum Ausbildungsmarkt in Bayern: Betriebe halten an ihrer Ausbildungsbereitschaft fest
Im Vorfeld der heutigen Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnnen und Regierungschefs der Länder zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie erklärt BGA-Präsident Anton F. Börner:
Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung vom 27. Oktober 2020 ein Kulturstabilisierungsprogramm beschlossen, um die Corona-bedingten Auswirkungen für die Kultur- und Kunstszene abzufedern.
Bayern hat die Einreise-Quarantäneverordnung geändert. Ab dem 23.10.2020 müssen Pendler zum regelmäßigen Corona-Test:.
Ab dem 17. Oktober 2020 gelten unmittelbar strenge Maßnahmen in Kreisen und Städten mit Inzidenzwerten über 35 und noch strengere ab dem Wert 50. Dazu gehört auch eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden ab dem Wert 35.
Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.
Nach aktuellen Informationen soll mit Beginn des 17. Oktober 2020 in Bayern kein Beherbergungsverbot für Personen aus innerdeutschen Risikogebieten mehr gelten.
Die Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland ist im Juli auf 5,6 Millionen Menschen gesunken. Im Juni waren es 6,7 Millionen, im Mai 7,3 Millionen. Bayern hat den höchsten Anteil an Kurzarbeit.
Bayern hat das Beherbergunsgverbot bis 18. Oktober verlängert. Aufgrund steigender Infektionszahlen gibt es weitere Einschränkungen beim in- und ausländischen Reiseverkehr.
Ab dem 10. Oktober 2020 müssen sich Berufspendler aus Risikogebieten (vor allem Tschechien), die im Landkreis Cham arbeiten, regelmäßig auf das Corona-Virus testen lassen.
Das Statistische Bundesamt hat die Außenhandelszahlen für August 2020 bekannt gegeben. Demnach wurden Waren im Wert von 91,2 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 78,5 Milliarden Euro importiert.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am 07. Oktober 2020 weitere Staaten als Risikogebiete ausgewiesen, für die grundsätzlich die Einreise-Quarantäne gilt. Neu sind unter anderem zahlreiche Regionen in Europa.
Wie so viele Förderprogramm in der aktuellen Corona-Krise wurden nun auch die Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten nach dem Qualifizierungschancengesetz zum 1. Oktober erweitert.
Die Bayerische Staatsregierung und die Spitzenverbände der Bayerischen Wirtschaft haben am 01.10.2020 den neuen Umwelt- und Klimapakt Bayern unterzeichnet.
Am 01. Oktober 2020 hat der Bayerische Ministerrat weitere Beschlüsse im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst.
Seit dem 1. März 2020 gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Das Gesetz nimmt auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten in den Blick, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufhält.
Auf Initiative des Ausschusses Steuern und Finanzen des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und auf Basis einer Konsultation der Mitgliedsverbände hat sich der BGA frühzeitig an die Politik gewandt, um die Erwartungen der Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie der B2B-Dienstleister an eine Sicherung der Unternehmensfinanzierung in der Corona-Krise voranzubringen.
Aufgrund steigender Infektionszahlen hat die Landeshauptstadt München am 21. September 2020 strengere Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen.
Der Bayerische Ministerrat hat am 22. September 2020 festgelegt, dass er insbesondere folgende Regelmaßnahmen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 für geeignet hält:
Arbeitgeberseitig wird derzeit ein Antrag zur Teilnovellierung des Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement gestellt, um die für erfolgreich befundenen Regelungen aus der Erprobungsverordnung, die 2025 auslaufen wird, in Dauerrecht zu überführen.
Nationale Corona-Warn-Apps sollen in der EU grenzüberschreitend funktionieren. Die EU-Kommission hat dafür die Infrastruktur entwickelt, die seit dem 14. September 2020 sechs Staaten, darunter auch Deutschland, für ihre offiziellen Warn-Apps testen.
Um den Kenntnisstand über die Schutzmaskenversorgung und -nutzung in deutschen Unternehmen zu erheben und zu erörtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit der Durchführung einer entsprechenden Unternehmensumfrage beauftragt.
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. warnt im Rahmen der stockenden Brexit-Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien vor den negativen Folgen für die Wirtschaft.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am 16. September 2020 weitere Staaten als Risikogebiete ausgewiesen, für die grundsätzlich die Einreise-Quarantäne gilt. Neu sind unter anderem Wien und Budapest sowie weitere Regionen in Frankreich, Kroatien, der Schweiz, Tschechien und nun auch den Niederlanden.
Nach den vorläufigen Ergebnissen des Bayerischen Landesamts für Statistik verringerten sich die Exporte der bayerischen Wirtschaft im Juli 2020 gegenüber dem Juli 2019 um 11,6 Prozent auf 15,0 Milliarden Euro, gegenüber dem Juni 2020 nahmen sie jedoch um 12,6 Prozent zu.
Unser Dachverband BGA setzt sich für Verlängerung des Schutz-schirms für die Warenkreditversicherung ein! Warenkreditversicherungen haben für die Unternehmen im Groß- und Außenhandel eine wichtige Absicherungsfunktion von Geschäften sowohl mit Kunden aus dem In- und Ausland als auch mit den Lieferanten.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am 09. September 2020 weitere Staaten als Risikogebiete ausgewiesen, für die grundsätzlich die Einreise-Quarantäne gilt. Unter anderem gehören nun weitere Regionen in Frankreich, der Schweiz, Kroatien und Rumänien dazu.
Die Corona-Pandemie zeigt die Verwundbarkeit einer globalisierten Wirtschaft. Die Abhängigkeit der bayerischen Industrie von internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten ist dabei äußerst heterogen.
Für Mitgliedsuntermehen liegt im Downloadbereich der Mitglieder-Brief 06/2020 vom 9.9.2020 bereit mit aktuellen, folgenden Themen:
Das Statistische Bundesamt hat die Außenhandelszahlen für Juli 2020 bekannt gegeben. Demnach wurden Waren im Wert von 102,3 Milliarden Euro exportiert. Damit sind die Exporte im Vorjahresvergleich um 11,0 Prozent zurückgegangen.
Die hohe Staatsverschuldung aufgrund der Corona-Pandemie ist mit einer stabilitätsorientierten und flexiblen Fiskalpolitik ohne Steuererhöhungen zu stemmen.
Am 31. August 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Ressortabstimmung vorgelegt. Mit dem Gesetz soll das geltende EEG 2017 durch ein grundlegend novelliertes EEG ersetzt werden, das zum 01. Januar 2021 in Kraft tritt.