Eine Reihe von Erleichterungen sind seit dem 22. Juni durch die 6. Infektionsschutzverordnung möglich geworden.
Im Deutschen Bundestag fand die Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes statt.
Viele bayerische Unternehmen standen bereits vor der Corona-Krise in einem umfassenden Transformationsprozess. Nun hat das Bayerische Wirtschaftsministeriums zusammen mit den Verbänden bayme vbm und vbw eine gemeinsame Veranstaltungsreihe mit dem Titel "Unternehmen in der Transformation - Durchstarten trotz Corona-Krise" ins Leben gerufen.
Deutschland übernimmt ab 1. Juli 2020 die EU-Ratspräsidentschaft in einer schwierigen und entscheidenden Zeit.
Am 12. Juni 2020 wurde die Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 03. Juni 2020 beschlossen, in Nachfolge der Ende Mai ausgelaufenen Soforthilfe ein neues Überbrückungsprogramm aufzulegen. Aus den Programm erhalten kleine und mittlere Unternehmen bei durch die Corona-Krise bedingtem besonderem Umsatzausfall nicht rückzahlbare Betriebskostenzuschüsse von bis zu 150.000 Euro.
Das Statistische Bundesamt hat die Außenhandelszahlen für April 2020 bekannt gegeben. Demnach wurden Waren im Wert von 75,7 Milliarden Euro exportiert. Damit sind die Exporte im Vorjahresvergleich um 31,1 Prozent zurückgegangen, die Import um minus 27 Prozent.
Der Koalitionsausschuss hat sich am Abend des 3. Juni 2020 auf ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket (s. Anlage) geeinigt. Ziel ist es, die direkten Folgen der Corona-Pandemie und des mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Einbruchs abzumildern und auf die Zukunft ausgerichtete Wachstumsanreize zu schaffen.
Die Soforthilfe des Freistaates Bayern kann wie die Soforthilfe des Bundes nach neuer Beschlusslage des Bayerischen Kabinetts nurmehr bis Ende Mai 2020 beantragt werden. Damit werden Überschneidungen mit einem bereits angekündigten neuen Programm des Bundes vermieden.
Nach drei engagierten und erfolgreichen Jahren hat Dr. Holger Bingmann sein Amt als BGA-Präsident abgegeben.
(München, 28. Mai 2020) Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, besonders die Maßnahmen zu deren Eindämmung, haben alle Wirtschaftsbeteiligte und damit auch die bayerischen Groß- und Außenhandelsunternehmen schwer getroffen.
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) stellt bis auf weiteres eine Reihe von europäischen und internationalen Normen in der aktuellen Version kostenlos zur Verfügung. Damit soll Unternehmen geholfen werden, die kurzfristig benötigte Ausrüstung herstellen wollen.
Die Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Betriebe bleibt auch in der Coronakrise groß. Wie aus den aktuellen Zahlen der Agentur für Arbeit hervorgeht, waren bis April über alle Branchen verteilt mehr als 90.000 Ausbildungsplätze gemeldet.
Der Gesetzgeber hat sich darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte ab dem vierten Bezugsmonat um 10 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat um 20 Prozent aufzustocken. Voraussetzung ist ein Arbeitsausfall von über 50 Prozent. Die Regelung ist bis zum Jahresende 2020 befristet.
Der bayerische Außenhandel ist im März 2020 stark eingebrochen. So sanken die Exporte gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,2 Prozent und die Importe um 5,1 Prozent.
vbw begrüßt die Einrichtung von 50 Professuren für Künstliche Intelligenz - Brossardt: „Wichtiger Beitrag zur Stärkung des Digital-Standortes Bayern“
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine Lücke beim Kurzarbeitergeld (KuG) geschlossen, die besonders bei denjenigen Betrieben Unsicherheit ausgelöst hatte, die Pendler aus Tschechien und Polen beschäftigen.
Am 06. April 2020 wurde im Bundeskabinett beschlossen, dass sich Personen, die nach Deutschland einreisen, für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Hierzu wurde eine Muster-Verordnung bekannt gegeben. Die darauf beruhende bayerische Verordnung wurde am 09. April 2020 verkündet. In Bayern wurden nicht alle Punkte aus der Musterverordnung umgesetzt.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat im Wirtschaftsausschuss über die laufenden Fortschritte bei der Auszahlung der Soforthilfe berichtet. "Die Regierungen werden nach jetziger Einschätzung in einem Zeitraum vom 15. bis zum 25. Mai mit den Bescheiden für die Antragsteller, die bis Anfang Mai ihre Ansprüche angemeldet haben, großteils durch sein.
Auch nach der Vierten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Gastronomiebetriebe jeder Art bis vorläufig 17. Mai 2020 untersagt. Nur die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen ist gestattet.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Landesplanung hat eine Kontaktstelle für Unternehmen zur Sicherstellung und zum Neuaufbau internationaler Lieferketten eingerichtet. Ziel der Einrichtung ist es, durch die Coronakrise betroffene bayerische Firmen zu unterstützen, deren Geschäftsbeziehungen durch die Pandemie beeinträchtigt wurden.
Das bayerische Kabinett hat heute schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt, Erleichterungen gibt es beim Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altenheimen sowie eine maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie.
Die Kurzarbeit trifft Beschäftigte in fast allen Branchen in Deutschland. Spitzenreiter sind die Gastronomie mit 99 Prozent der Betriebe und die Hotels mit 97 Prozent. Das geht aus den Umfragen des ifo Instituts im April hervor.
Das Gros der Hilfen entfällt auf die Zuschüsse von Bund und Ländern für kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbständige mit bis zu zehn Beschäftigten. Bis Ende vergangener Woche wurden rund 1,77 Millionen Anträge auf Soforthilfen gestellt. Zwei Drittel der Anträge mit einem Volumen von fast 10 Milliarden Euro sind inzwischen bewilligt.
Die LfA Förderbank Bayern zieht für das Jahr 2019 eine erfreuliche Bilanz: Im Hauptgeschäft mit Programmkrediten für Mittelstand und Kommunen verzeichnete die staatliche Spezialbank mit 1,81 Milliarden Euro erneut ein Zusagevolumen auf hohem Niveau und erreichte damit den zweithöchsten Wert im Vergleich der letzten 5 Jahre.
In einem ausführlichen Frage-Antwort-Katalog beantwortet die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland die am häufigsten gestellten Fragen zum Reisen und Tourismus.
Die Europäische Union (EU) und 21 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), darunter die USA, Kanada und Japan, haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zu einem offenen und planbaren Handel mit Agrar- und Lebensmittelprodukten verpflichtet, der auch während der Coronakrise aufrechterhalten wird.
Der Hauptgeschäftsführer postuliert in der BDA-Agenda: "Politik darf einem Neustart des Wirtschaftsmotors nach der Krise nicht schaden ... und mit überzogenen Forderungen an Unternehmen und inflationären Staatseingriffen nicht dafür sorgen, dass ein wirtschaftliches Anlaufen unmöglich wird und die Grundpfeiler unserer Sozialen Marktwirtschaft infrage gestellt werden!"
Tarifgebunden Mitgliedsunternehmen dürfen wir auf die Tarifanhebung ab dem 01.05.2020 aufmerksam machen. Die tariflichen Entgelte werden um 2,0 Prozent erhöht.
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 29. April 2020 beschlossen, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, rückwirkend ab dem 20. April und befristet bis zum 18. Mai 2020 für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen darf.
Am 28. April 2020 hat die bayerische Staatsregierung angekündigt, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorerst bis zum 10. Mai 2020 zu verlängern. Einzelne Lockerungen wird es jedoch bereits vor diesem Termin geben.
Eie Europäische Union und Mexiko haben gestern den letzten noch ausstehenden Bestandteil der Verhandlungen über eine Aktualisierung der Handelsabkommen zwischen beiden Parteien abgeschlossen.
Wegen des Coronavirus gelten in Bayern seit März Ausgangsbeschränkungen und eine Maskenpflicht. Ab 27. April gilt nun eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. Hier gibt’s die Infos dazu.
Die Zeit eilt, die Differenzen bleiben. Ende des Jahres läuft die Übergangsphase des Brexit aus.
Damit haben die mehr als 1400 zuständigen Mitarbeiter bei den sieben bayerischen Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München über 150.000 der etwa 400 000 eingehenden Anträge bewilligt. Etwa 20.000 Anträge wurden abgelehnt
Am 23. April 2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise.
In der Folge der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus haben sich die IHK-Gremien darauf verständigt, vom 16. März bis 31. Mai 2020 sämtliche Prüfungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abzusagen. Lesen Sie hier ein Update dazu.
Bis zum 13. April sind in den bayerischen Agenturen für Arbeit 112.000 Anzeigen für Kurzarbeit eingegangen. Nun geht es darum, den Arbeitgebern möglichst schnell das Kurzarbeitergeld zu erstatten. Dies gelingt um so leichter, je weniger Fehler bei der Antragstellung auf Kurzarbeitergeld gemacht werden.
Kultur und Kreativwirtschaft sind – anders als viele andere Bereiche – noch längere Zeit von Schließungen betroffen sind. Deshalb kommt es bei Kunst- und Kultureinrichtungen infolge der Corona-Krise zu spezifischen Härten. Der Ministerrat in Bayern hat daher neue Hilfsprogramme beschlossen.
Das bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt Einzelhändler, Werbegemeinschaften und Kommunen in der Coronakrise mit einem kostenlosen Fortbildungsprogramm zum Thema Digital- und E-Commerce.