15.01.2018
In 15 Bundesländern sind nun Lang-Lkw seit Inkrafttreten der 8. Änderungsverordnung am 29. Dezember 2017 auf bestimmten Strecken zugelassen.
Rheinland-Pfalz und das Saarland melden erstmals Strecken. Beide Länder erlauben darüber hinaus den flächendeckenden Einsatz des sogenannten verlängerten Sattelaufliegers (Lang-Lkw Typ 1). Auch in Sachsen-Anhalt darf der verlängerte Sattelauflieger nun flächendeckend fahren. Bisher war dies dort nicht erlaubt. Nordrhein-Westfalen hat erstmals eigene Strecken für alle Lang-Lkw-Typen gemeldet. Bisher war dort nur der Typ 1 zugelassen. Die bestehende Befristung der Zulassung für den Lang-Lkw Typ 2 kann aufgehoben werden. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen kann nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft in Deutschland auf dem Positivnetz fahren. Der BGA begrüßt die Ausweitung des Streckennetzes.
Quelle: BGA, Direkt aus Berlin 01/2018