17.08.2018
Ein bestreikter Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen: 1 AZR 287-17) erneut bestätigt.
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