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Corona: Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei

03.04.2020

Das Bundesfinanzministerium hat bekanntgegeben, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei auszahlen können.

Beschäftigte, die wegen der Coronakrise eine Prämie von ihrem Arbeitgeber bekommen, müssen darauf keine Steuern zahlen. Das gelte für Sonderzahlungen und Sachleistungen bis zu 1500 Euro, teilte das Finanzministerium am Freitag mit. Voraussetzung ist, dass die Prämien zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 zusätzlich zum normalen Arbeitslohn ausgezahlt werden. Die Hilfen bleiben auch in der Sozialversicherung steuerfrei.

Das ist auch als Sachleistung möglich.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit verbundene Auflagen

  • Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.
  • Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
  • Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
  • Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt.

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