22.04.2020
Kultur und Kreativwirtschaft sind – anders als viele andere Bereiche – noch längere Zeit von Schließungen betroffen sind. Deshalb kommt es bei Kunst- und Kultureinrichtungen infolge der Corona-Krise zu spezifischen Härten. Der Ministerrat in Bayern hat daher neue Hilfsprogramme beschlossen.
Soforthilfe für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler
Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler in Höhe von bis zu 90 Mio. Euro beschlossen. Es soll bis zu 30.000 in der Künstlersozialkasse versicherte Solokünstler erfassen, die bislang nicht von dem Programm „Soforthilfe Corona“ erfasst werden.
Die Betroffenen sollen über drei Monate monatlich 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.
Das Förderverfahren wird jetzt umgesetzt
Die genauen Fördergrundsätze müssen jetzt ausgestaltet werden, dann wird das Programm wie die bisherige Soforthilfe über die Bezirksregierungen und die Landeshauptstadt München abgewickelt.
Sobald Details zum Förderverfahren zur Verfügung stehen, werden wir diese zur Verfügung stellen.
Härteausgleich für staatlich geförderte nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen
Zahlreiche staatlich geförderte nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen müssen mit erheblichen coronabedingten Einnahmeausfällen und Folgekosten rechnen.
Der Ministerrat hat deshalb zehn Millionen Euro für den Ausgleich von Härten bei diesen Einrichtungen eingeplant. Davon können über 300 Einrichtungen profitieren.
Verfahren noch offen: Sobald uns nähere Informationen zum Verfahren zur Verfügung stehen, werden wir sie hier aufnehmen.