30.04.2020
Die Europäische Union (EU) und 21 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), darunter die USA, Kanada und Japan, haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zu einem offenen und planbaren Handel mit Agrar- und Lebensmittelprodukten verpflichtet, der auch während der Coronakrise aufrechterhalten wird.
Die Mitunterzeichner wollen für eine gut funktionierende globale Agrar- und Lebensmittelversorgungskette sorgen und Maßnahmen mit potenziell negativen Auswirkungen auf Ernährungssicherheit, Ernährung und Gesundheit anderer Mitglieder der WTO und ihrer Bevölkerung vermeiden.
In der Erklärung wird weiter gefordert, dass alle Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft zielgerichtet, verhältnismäßig, transparent, zeitlich begrenzt und mit den WTO-Regeln vereinbar sein müssen.
Die Maßnahmen sollten den internationalen Handel mit diesen Produkten nicht verzerren oder zu ungerechtfertigten Handelshemmnissen führen.
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