04.05.2020
Das Gros der Hilfen entfällt auf die Zuschüsse von Bund und Ländern für kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbständige mit bis zu zehn Beschäftigten. Bis Ende vergangener Woche wurden rund 1,77 Millionen Anträge auf Soforthilfen gestellt. Zwei Drittel der Anträge mit einem Volumen von fast 10 Milliarden Euro sind inzwischen bewilligt.
Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmen in Deutschland. Um die Folgen abzufedern, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenbündel aus Soforthilfen für kleine Unternehmen und Freiberufler in Form von Zuschüssen sowie Liquiditätshilfen wie verbesserte Kreditprogramme über die KfW, Bürgschaften und steuerliche Liquiditätshilfen auf den Weg gebracht.
Der BGA hatte bereits frühzeitig auf den dringenden Handlungsbedarf zur Schaffung von schnellen und unbürokratischen Hilfen hingewiesen.
Nach der Umfrage bei den Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie der B2B-Dienstleister Mitte März 2020 greift zwar etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen auf ihre finanziellen Reserven zurück, aber etwa ein Drittel hatte bereits Bedarf an Fremdfinanzierungen. Insgesamt beabsichtigten sieben von zehn Unternehmen die staatlichen Hilfsprogramme in Anspruch zu nehmen.
Eine Zwischenbilanz in der achten Woche, nach dem die Bundesregierung entschieden hatte, der Ausweitung der Corona-Krise entschlossen und konsequent entgegen zu treten, zeigt den großen Bedarf an Liquiditätshilfen in der ganzen Breite der Wirtschaft.
Mehr als jedes zweite Unternehmen greift auf die Liquiditätshilfen zurück, wie sich aus einer aktuellen Information des BMWi, bezogen auf die Daten des Unternehmensregisters von Destatis, ergibt. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige. Nach dem Finanzierungsvolumen sind vor allem KfW-Hilfen stark gefragt. Aber auch Bürgschaften werden sprunghaft nachgefragt.
Das Gros der Hilfen entfällt auf die Zuschüsse von Bund und Ländern für kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbständige mit bis zu zehn Beschäftigten.
Auch Bürgschaften werden stark in Anspruch genommen.
Die beschlossenen Liquiditätshilfen leisten aus Sicht des BGA einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag, um den Shutdown finanziell abzufedern.
Auch wenn die Zahlen darauf hindeuten, dass benötigte Liquidität schnell zur Verfügung gestellt wird, geben sie zugleich Hinweise, dass, je größer der Finanzierungsbedarf, umso langwieriger das Verfahren ist.
Auch erreichen den BGA aus der Praxis immer wieder Hinweise, dass die Verfahren nicht immer so unbürokratisch und schnell ablaufen wie erwartet.
Es bleibt aber insgesamt zu hoffen, dass die Fälle auf Grund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geratener Unternehmen, deren Finanzierungsersuchen gescheitert sind, Ausnahmen bleiben.
Der BGA wird die Versorgung mit Liquidität weiter aufmerksam verfolgen und sich gegebenenfalls für weitere Nachjustierungen einsetzen.
Quelle: BGA-Newsletter 09/2020 vom 30.04.2020