12.06.2020
Am 12. Juni 2020 wurde die Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet.
Sie beinhaltet vor allem Lockerungen der Corona-Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Die Lockerungen gelten ab dem 15. Juni 2020.
Die Geltungsdauer der gesamten Verordnung wurde vorerst bis zum 21. Juni 2020 verlängert.