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Änderungen der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

12.06.2020

Am 12. Juni 2020 wurde die Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet.

Sie beinhaltet vor allem Lockerungen der Corona-Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Gottesdienste
  • Versammlungen
  • Schulen
  • Hochschulen
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Kinos

Die Lockerungen gelten ab dem 15. Juni 2020.

Die Geltungsdauer der gesamten Verordnung wurde vorerst bis zum 21. Juni 2020 verlängert.

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