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Bayern kündigt weitere Lockerungen an

23.06.2020

Am 23. Juni 2020 hat die bayerische Staatsregierung den Fahrplan für weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.

Messen und Kongresse

Vorbehaltlich einer anhaltend rückläufig Entwicklung des Infektionsgeschehens will die Staatsregierung die Öffnung von Messen und Kongressen in Bayern spätestens ab dem 01. September 2020 ermöglichen. Bei der Wiederaufnahme des Messe- und Kongressbetriebs haben die Gesundheit der Menschen und die Eindämmung der Pandemie weiterhin Priorität. Zu diesem Zweck wurde ein Rahmen für Schutz- und Hygienemaßnahmen aufgestellt, der als Richtschnur für die individuellen Schutz- und Hygienekonzepte der Veranstalter dient. So sollen Infektionsrisiken begrenzt und die Nachverfolgbarkeit bei möglichen Infektionen sichergestellt werden.

Besuche in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern

Die Besuchsregelung für Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie für Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird ausgeweitet. Ab dem 29. Juni 2020 können Einrichtungen so deutlich mehr Besuche ermöglichen. Die derzeitigen Besuchsbeschränkungen werden durch einrichtungsindividuelle Schutz- und Hygienekonzepte ersetzt. Ein Rahmenkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie der Gesundheitsämter werden die Einrichtungen bei der Ausgestaltung ihrer individuellen Konzepte unterstützen

Wesentliche Eckpunkte sind das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln, die Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohnern bei Terminen, eine Registrierung und Aufklärung beim Betreten, bereichsbezogene Beschränkungen und Wege für Besucher sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen.

Regelbetrieb an Schulen unter Hygieneauflagen ab dem kommenden Schuljahr

Bayern bereitet für das Schuljahr 2020/2021 den Regelbetrieb unter Hygieneauflagen vor. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab dem 08. September 2020 wieder alle Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht unterrichtet werden.
Voraussetzung für einen Regelbetrieb in Schulen unter Hygieneauflagen ist, dass sich das Infektionsgeschehen weiterhin rückläufig entwickelt und der derzeitige Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenräumen sowie die damit verbundenen Klassenteilungen aufgehoben werden können. Die Hygieneauflagen werden vor Beginn des neuen Schuljahrs in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in einem neuen Hygieneplan der aktuellen Situation angepasst.

  • Schülerinnen und Schüler sollen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie fair behandelt werden. Mit verschiedenen pädagogischen Ansätzen werden daher für Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf sogenannte Brückenangebote im neuen Schuljahr 2020/2021 eingerichtet. Dazu gehören Angebote zur Betreuung und zusätzliche Förderangebote:
  • Der Freistaat wird 2020 einmalig Fördermittel bereitstellen, um zusätzliche, freizeitpädagogisch orientierte Ferienangebote in den Sommerferien zu ermöglichen. Die Angebote werden sich vor allem an die Jahrgangsstufen 1 bis 6 richten. Durch das Angebot sollen auch Alleinerziehende und Eltern unterstützt werden, die ihren Jahresurlaub bereits vor den Sommerferien eingebracht haben.

Schülerinnen und Schüler sollen einen guten Start in das neue Schuljahr haben. Dafür werden ab September bis Allerheiligen (beziehungsweise je nach Schulart bis Weihnachten) spezielle Förderangebote an den Schulen eingerichtet. So sollen Schüler mit Lerndefiziten durch die Corona-Einschränkungen gezielt unterstützt werden. Die Angebote richten sich vor allem an diejenigen, die beispielsweise auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorgerückt sind, das Klassenziel der vorherigen Jahrgangsstufe nur knapp erreicht haben oder Lernstandsdefizite in bestimmten Fächern beziehungsweise Kompetenzbereichen aufweisen.

Bayern baut zudem die Digitalisierung an den Schulen weiter konsequent aus. Den Schulen steht auch im Herbst 2020 ein digitales Gesamtpaket zur Verfügung. Zentrale Bausteine sind die "mebis"- Plattform (Landesmedienzentrum Bayern) sowie ein ergänzendes Werkzeug zur onlinebasierten Kommunikation für die weiterführenden Schulen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, auch zu Hause mit digitalen Medien zu lernen. Wer zu Hause keinen Zugang zu einem geeigneten digitalen Endgerät hat, soll dies bei der Schule befristet ausleihen können. Über das Sonderbudget Leihgeräte wurde zu diesem Zweck ein eigenes Förderprogramm unter dem Dach des "DigitalPakt Schule" 2019 bis 2024 aufgelegt.

Quelle: vbw-Newsletter 23.6.2020

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