22.07.2020
Die EU und das Vereinigte Königreich verhandeln derzeit über die Grundlage ihrer künftigen Beziehungen. Bekannterweise haben die Verhandlungen allerdings bisher wenig Fortschritte gemacht.
Selbst wenn die EU und das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 eine ehrgeizige Partnerschaft mit einem Freihandelsabkommen abschließen sollten, die alle wesentlichen Bereiche abdeckt, würde auch ein solches Abkommen neue (Rechts-)Verhältnisse schaffen, die sich vom EU-Binnenmarkt und der Zollunion sowie im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuern stark unterscheiden werden. Es ist vorauszusehen, dass sich das Vereinigte Königreich ab dem Ende der Übergangszeit nicht mehr an Regelungen der EU halten wird und dadurch neue Hindernisse für Wirtschaftsbeteiligte entstehen werden.
Die Europäische Kommission möchte auf diesen Umstand aufmerksam machen und sicherstellen, dass EU-Unternehmen für alle möglichen Veränderungen bereit sind. Deshalb hat die Europäische Kommission vor kurzem eine Mitteilung mit dem Titel "Bereit für Veränderungen - Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich" veröffentlicht. Das Dokument finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1594383487124&uri=COM%3A2020%3A324%3AFIN
Die Mitteilung hebt die Hauptbereiche hervor, in denen Veränderungen voraussichtlich unvermeidlich sein werden. Diese Bereiche sind:
• Handel mit Waren
• Handel mit Dienstleistungen (einschließlich Transportdienstleistungen und Finanzdienstleistungen)
• Energie
• Reisen und Tourismus
• Mobilität und Koordinierung der sozialen Sicherheit
• Gesellschaftsrecht und Zivilrecht
• Digitale Daten und geistige Eigentumsrechte
• Internationale Abkommen der Europäischen Union