01.08.2020
Das Abkommen ist am 01. August 2020 in Kraft getreten. Ziel des Abkommens ist die Liberalisierung des Handels und der Investitionen zwischen den Vertragsparteien. Mit dem Abbau von Zollschranken sollen die europäisch-vietnamesischen Wirtschaftsbeziehungen intensiviert werden.
Zollabbau
Vor allem Zölle auf europäische Ausfuhren aus den Bereichen Automobil, Maschinen und Anlagen, Chemikalien sowie Pharma sollen entweder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens oder schrittweise gemäß eines Stufenplans vollständig beseitigt werden.
Die EU ist Vietnams zweitwichtigster Exportmarkt.
Die Ausfuhren lagen 2019 nach vietnamesischen Zollstatistiken bei 41,5 Milliarden US-Dollar (US$). Das Abkommen wird die Bedeutung der EU als Absatzmarkt für vietnamesische Waren weiter stärken.
Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam werden mehr als 99 Prozent der Zölle für Ursprungswaren abgebaut. Es sieht einen sofortigen vietnamesischen Zollabbau für rund 65 Prozent der Ursprungswaren der EU vor. Für von Vietnam als sensibel oder hochsensibel eingestufte Importwaren gilt ein stufenweiser Zollabbau in bis zu zehn Jahren.
So können beispielsweise fast sämtliche Maschinen und Anlagen mit Ursprung in der EU nach Inkrafttreten zollfrei in Vietnam eingeführt werden, für PKW gilt ein Zollabbau in bis zu zehn Jahren, für Kraftfahrzeugteile in sieben Jahren. Für 70 Prozent der EU-Exporte von chemischen Erzeugnissen nach Vietnam gilt nach Inkrafttreten Zollfreiheit, für den Rest ist ein stufenweiser Zollabbau von drei, fünf oder sieben Jahren vorgesehen.
Im Gegenzug schafft die EU Zölle für rund 84 Prozent der vietnamesischen Ursprungswaren mit Inkrafttreten des Abkommens ab. Innerhalb von sieben Jahren werden die übrigen Zölle abgebaut sein. Ausgenommen sind einige wenige landwirtschaftliche Produkte.
Vietnam liberalisiert sein öffentliches Beschaffungswesen
Ein weiterer Vorteil des Freihandelsabkommens ist der bessere Zugang europäischer Unternehmen zu öffentlichen Ausschreibungen in Vietnam. Ab Inkrafttreten des Abkommens können europäische Unternehmen gleichberechtigt mitbieten, solange ein bestimmter festgelegter Ausschreibungswert überschreitet ist. Da Vietnam eines der Länder mit dem weltweit höchsten Anteil von öffentlichen Investitionen zum BIP ist (ca. 39 Prozent), ist die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens ein wichtiger Aspekt des Abkommens. Gerade in den Bereichen Medizintechnik, Pharma und Infrastruktur sollte die Öffnung attraktive Beteiligungen ermöglichen.
Vietnam verpflichtet sich, internationale Arbeits- und Umweltstandards einzuhalten
Das Handelsabkommen enthält ein umfassendes und verbindliches Kapitel zu Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. Damit hat sich Vietnam verpflichtet, alle ratifizierten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) umzusetzen. Zum Beispiel ist Vietnam nun an die Verpflichtung gebunden, unabhängige Gewerkschaften zuzulassen. In Bezug auf Klima- und Umweltschutz ist Vietnam in der Pflicht, alle ratifizierten sogenannten Multilateral Environmental Agreements zu implementieren.
Präferenzielle Behandlung
Ursprungsregeln sind in dem Protokoll Nr. 1 des Abkommens festgelegt. Laut Mitteilung der Europäischen Union wird als Ursprungsnachweis für die Ursprungseigenschaft bei der Ausfuhr nach Vietnam einzig eine Erklärung zum Ursprung eines im REX-System registrierten Ausführers anerkannt (oder jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6.000 Euro).
Erstmalig in einem Freihandelsabkommen mit der EU wird Vietnam neben den nationalen Ursprungskennzeichnungen der EU-Länder auch die Kennzeichnung „Made in EU“ für Industrieerzeugnisse akzeptieren.
Die deutsche Sprachfassung dieser Mitteilung enthält einen Übersetzungsfehler. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen der deutschen Zollbehörde.
Die Ursprungsregeln im Abkommens orientieren sich an den EU-Regeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gegenüber Entwicklungsländern. Dabei handelt es sich um einseitige Zollbegünstigungen der EU für Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern.
Das Abkommen orientiert sich weiterhin an den Regeln des Freihandelsabkommen mit Singapur. Für Waren, die nicht vollständig in der EU oder Vietnam hergestellt wurden, gelten produktspezifische Regeln. Diese legen fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass eine Ware die Herkunftsbezeichnung „EU“ oder „Vietnam“ erhält, die dann die vereinbarten Zollbegünstigungen begründet.
Den vollständigen Wortlaut des Abkommens finden Sie hier.