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Investitionsbeschleunigungsgesetz im Bundeskabinett verabschiedet

20.08.2020

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2020 das Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Es enthält für zahlreiche Infrastrukturvorhaben Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen.

Das Gesetz ist insgesamt sehr zu begrüßen. Es setzt außerdem einzelne Maßnahmen des Aktionsplans zur „Stärkung der Windenergie an Land“ des BMWi um.

Schnellere Verfahren für viele Infrastrukturvorhaben

Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die Eingangszuständigkeit für bestimmte Streitigkeiten, die Infrastrukturvorhaben betreffen, verlagert werden: vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise auf den Verwaltungsgerichtshof.

Damit werden vor allem Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke (mit einer Nettoleistung von über 100 MW) und Häfen beschleunigt. Zudem ist die Beschleunigung von Bahninfrastrukturprojekten, insbesondere der Elektrifizierung, der Digitalisierung von Schienenstrecken und der Erneuerung von Bahnübergängen vorgesehen.

Wichtiger Schritt für Windenergie an Land

Um die Krise bei der Windenergie zu beseitigen, wird die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern wird abgeschafft. Schließlich soll auch der Klageweg gegen Windenergieanlagen auf eine Instanz verkürzt werden.

Aus energiewirtschaftlicher Sicht sind diese Beschleunigungen beim Ausbau der Windenergie an Land ein wichtiger Schritt zur klimafreundlichen Sicherung der Versorgungssicherheit. Weitere Maßnahmen im Rahmen der geplanten EEG-Novelle sind jedoch erforderlich. Die geplante finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürger lehnen wir jedoch ab, da dies falsche Anreize in der Bevölkerung setzt. Es wird die Erwartungshaltung erzeugt, dass bei allen subjektiv störenden Infrastrukturvorhaben eine finanzielle Kompensation zu erfolgen habe.


Quelle: vbw-Verbandsinformationen, 21.08.2020

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