Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Ausnahmeregelungen zur telefonischen Krankschreibung verlängert.
04.12.2020
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese
Befristet
vom 19. Oktober 2020 bis nun 31. März 2021 können Patient*innen, die an
leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben
Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzt*innen
müssen sich dabei persönlich durch eine eingehende telefonische
Befragung vom Zustand der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige
Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben
Kalendertage ausgestellt werden.