30.07.2020
Am 21. Juli wurde die Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Sie richtet sich an die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz im Betrieb, insbesondere an Arbeitgeber*innen sowie Betriebsärzt*innen.
Am 21. Juli 2020 wurde die Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Erarbeitet wurde die Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed), der der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zugeordnet ist.
Diese Empfehlung richtet sich an die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz im Betrieb, insbesondere an Arbeitgeber sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen. Sie kann eine Hilfestellung in der arbeitsmedizinischen Vorsorge sein und bei der Beratung der Unternehmen zum Schutz besonders schutzbedürftiger Personen im Fall einer Corona-Pandemie unterstützen.
Die aktuelle Empfehlung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter folgendem Link:
Empfehlung für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten