29.07.2020
Zur Umsetzung von § 12 Absatz 4 Satz 2 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab dem 15. Juli 2020 folgendes Rahmenhygienekonzept für Märkte ohne Volksfestcharakter im Freien. Dieses richtet sich an den jeweiligen Marktveranstalter.