12.02.2021
Die Bundesregierung hat sich heute auf Lieferkettengesetz verständigt. Zwar in abgeschwächter Form, aber ab 2023 müssen Unternehmen auch bei ihren unmittelbaren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte achten.
„Für Erleichterung ist es zu früh und für Jubel erst recht. Zwar sind viele der völlig überzogenen und praxisfernen Forderungen in der jetzigen Einigung zum Lieferkettengesetz nicht mehr enthalten. Doch den Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern ist nur dann geholfen, wenn sich Investoren und Unternehmen aus Sorgen vor unkalkulierbaren Risiken nicht zurückziehen, sondern vor Ort an der Verbesserung der Lebensbedingungen mitwirken können. Die bisher veröffentlichten Eckpunkte der Einigung lassen noch viele Fragen offen. Es bleibt zu hoffen, dass die Ausgestaltung der Einigung nicht dazu führen wird, dass die Lieferketten auf möglichst wenige, leichter zu kontrollierende Vorlieferanten beschränkt werden.
Die Menschenrechte müssen selbstverständlich von allen geachtet werden. Zunächst ist dies hoheitliche Aufgabe des Staates, zu der auch die Unternehmen ihren Beitrag leisten und für ihr eigenes Handeln geradestehen müssen. Unternehmen können aber nicht überall dort einspringen, wo der Staat scheitert.
Dieser nationale Alleingang muss ein Ende haben, sobald es eine entsprechende Verordnung auf europäischer Ebene gibt, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen schafft. Ebenso ist geboten, dass der Staat, beispielsweise bei seinen eigenen öffentlichen Ausschreibungen und auch bei denen der KfW, mit gutem Beispiel vorangeht und Nachhaltigkeitskriterien verstärkt berücksichtigt“, dies erklärte BGA-Präsident Anton Börner.
Quelle: BGA Pressemitteilung, 12. Februar 2021
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
E-Mail: Andre.Schwarz@bga.de