26.04.2022
Das Bayerische Regierungskabinett hat am 26. April 2022 unter Vorsitz von Ministerpräsident Dr. Markus Söder getagt und unter anderem Beschlüsse zu den Corona-Maßnahmen in Bayern ab Mai 2022 gefasst.
Die Beschlüsse im Langtext finden Sie hier verlinkt auf der Website der Bayerischen Staatsregierung. Im Folgenden fassen wir die Beschlüsse zusammen.
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wird um vier Wochen verlängert bis 28. Mai 2022.
Hinweis: Die 16. BayIfSMV enthält die sogenannten Basisschutzmaßnahmen gemäß der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Dazu zählen insbesondere Masken- und Testpflichten in bestimmten schutzwürdigen Settings. Über den Inhalt der 16. BayIfSMV berichten wir im hier verlinkten Artikel.
Die 16. BayIfSMV wird aber dahingehend geändert, dass ab Mai die Testpflicht für Kinder in Schulen, Kindergärten und KiTas entfällt.