24.03.2021
Im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 22./23. März 2021 war vorgesehen, eine sogenannte erweiterte Osterruhe einzuführen, die auch für den 01. und 03. April 2021 gelten sollte.
Nach einer erneuten Beratung mit den Ministerpräsident*innen hat die Bundeskanzlerin in einem Pressestatement am 24. März 2021 angekündigt, die entsprechenden Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Sie bezeichnete den Beschluss als "Fehler". Demnach wird es kein (mit der Sonn- und Feiertagsruhe vergleichbares) flächendeckendes Beschäftigungsverbot in allen Betrieben und Unternehmen geben wird.
Nach den Ausführungen des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung am 24. März 2021 wird es an diesen Tagen in Bayern keine verschärften Regelungen geben wird, die über die ohnehin bereits bestehenden Lockdown-Regelungen hinausgehen.
Somit sind alle diesbezüglichen Ankündigungen hinfällig und überholt.