15.07.2021
Nach einem langjährigen Prozess haben sich Anfang Juli 2021 130 von 139 Staaten des OECD/G20-Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf wichtige Eckpunkte für eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung verständigt, die insbesondere der Internationalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft Rechnung tragen soll.
Vereinbart wurde ein Zwei-Säulen-Modell: Zum einen sollen danach Gewinne von Konzernen mit mehr als 20 Milliarden Euro Jahresumsatz dort zusätzlich besteuert werden können, wo ihre Kunden die Waren und Dienstleistungen kaufen. Diese Grenze soll nach sieben Jahren auf 10 Milliarden Euro gesenkt werden. Zum anderen soll eine weltweite effektive Steuerbelastung von 15 Prozent sichergestellt werden. Für die Anwendung der Maßnahmen zur effektiven Mindestbesteuerung soll die Grenze von 750 Millionen Konzernumsatz gelten. Auch die G20-Finanzminister haben der Grundsatzeinigung zugestimmt. Nun soll bis zum Oktober 2021 eine Verständigung über ein umfassendes Abkommen erreicht werden. Vor dem Hintergrund dieser Grundsatzeinigung hält die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Digitalsteuer als eine neue Eigenmittelabgabe zumindest bis zum Herbst 2021 zurück.
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