24.11.2021
Am 24.11.2021 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf einer Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit beschlossen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird. Gleiches gilt für die Neustarthilfe.
Was im Einzelnen geregelt wurde, können Sie hier im Themenfeld "Corona-Pandemie" weiterleisen. Klicken Sie auf auf die Rubrik "Kurzarbeit" und auf die Rubrik "Finanzielle Hilfen".