07.12.2021
Das Gesundheitsministerium hat Umsetzungshinweise zu den neuesten Änderungen der 15. BayIfSMV veröffentlicht. Auf einer Positivliste wird u. a. geklärt, wann Ladengeschäfte als solche des täglichen Bedarfs zählen und dass weiterhin Click-and-Collect ohne 2G-Regel möglich ist.
Die Beschlüsse des bayerischen Kabinetts vom 3. Dezember wurden durch die Änderung der 15. BayIfSMV umgesetzt. Die Änderungsverordnung gilt seit Samstag, 4. Dezember.
Die 2G-Regelung für den Einzelhandel gilt erst ab Mittwoch 8. Dezember.
Der Großhandel ist grundsätzlich von der 2G-Regelung ausgenommen.
Gleichzeitig sind Fragen zu den Mischbetrieben (Großhandel & Einzelhandel) aufgekommen, die wir mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium abgestimmt haben.
Zwischenzeitlich hat auch das Bayerische Gesundheitsministerium eine FAQ (Positivliste) zur 2G-Regelung (siehe Anhang) veröffentlicht.
Danach gilt folgendes:
1. Der Großhandel ist von den 2G-Regelungen ausgenommen
2. Im Einzelhandel gilt 2G. Ausgenommen sind „Einzelhandelsgeschäfte des täglichen Bedarfs“
3. Für Mischbetriebe (Großhandel & Einzelhandel) gilt keine 2G-Regel, wenn
4. Beträgt der Großhandelsumsatz weniger als 90 Prozent und gehören Waren nicht zum „Einzelhandelsgeschäft des täglichen Bedarfs“ kann entweder
Ergänzend noch folgende Klarstellung:
Die ausführliche Information zur Änderung der 15. BayIfSMV finden Sie im Themenfeld "Corona-Pandemie" unter der Rubrik "Beschlüsse".