27.01.2021
Für Arbeitgeber gelten ab heute u.a. neue Home Office-Vorgaben. Mit Inkrafttreten der neuen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ werden Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Die Verordnung schreibt unter anderem die Reduzierung von betriebsbedingten Zusammenkünften auf das absolut notwendige Maß vor. In Betriebsräumen gilt eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern. Wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, haben die Mitarbeitenden Anspruch auf medizinische Masken. Die Verordnung ist befristet und gilt bis zum 15. März 2021.
Ausführliche Informationen finden Sie im Themenfeld "Corona-Pandemie" unter der Rubrik "Arbeitsrecht/Arbeitsschutz", LGAD-Mitgliedsunternehmen erhalten zusätzlich Merkblätter sowie Vertragsmuster.