Testpflicht auch bei Einreisen per Flugzeug aus Nicht-Risikogebieten
29.03.2021
Ab dem 30. März 2021 müssen Flugreisende nach Deutschland bereits bei Abflug einen negativen Test vorlegen. Außerdem müssen Grenzpendler die Einreiseanmeldung nur noch einmal wöchentlich ausfüllen.
Dadurch ändert sich Folgendes:
- Wer auf dem Luftweg nach Deutschland einreist, muss bereits bei Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen, auch wenn er sich nicht in einem Virusvarianten-, Hochinzidenz oder Risikogebiet aufgehalten hat.
- Grenzpendler und -gänger müssen die Digitale Einreiseanmeldung nur noch einmal die Woche abgeben
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