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Aktuelles Merkblatt für Mitglieder: Tarifliche Sonderzahlung 2014 (§20 MTV)

09.10.2014

Die tarifliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels ist im Manteltarifvertrag geregelt.

Die tarifliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist lt. MTV mit dem Novembergehalt - spätestens jedoch bis zum 10.12.2014 - zur Zahlung fällig.

LGAD-Mitgliedsunternehmen finden das Merkblatt mit den aktuellen Zahlen unter "Merkblätter und Praxishilfen" im Mitgliederbereich.

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