Aktuelles Merkblatt für Mitglieder: Tarifliche Sonderzahlung 2014 (§20 MTV)
09.10.2014
Die tarifliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels ist im Manteltarifvertrag geregelt.
Die tarifliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist lt. MTV mit dem Novembergehalt - spätestens jedoch bis zum 10.12.2014 - zur Zahlung fällig.
LGAD-Mitgliedsunternehmen finden das Merkblatt mit den aktuellen Zahlen unter "Merkblätter und Praxishilfen" im
Mitgliederbereich.