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Autogas: BGA für gleiche Förderung vergleichbarer Energieträger

03.03.2017

Eine sichere und breit aufgestellte Energieversorgung benötigt Planungssicherheit und Verlässlichkeit angesichts kostenintensiver Investitionen:

„Der beabsichtigte Wegfall der steuerlichen Förderung von Autogas ist völlig unverständlich". Die steuerliche Förderung muss entsprechend dem energetisch vergleichbaren Erdgas bis 2026 fortgeführt werden.“ Dies erklärt Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zu dem mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes geplanten Auslaufen der steuerlichen Förderung von Autogas zum Jahresende 2018.

„Die Entscheidung steht im krassen Gegensatz zum Wortlaut des Koalitionsvertrages zulasten eines mittelständisch geprägten Wirtschaftssektors“, so Handke weiter und verweist auf die Koalitionsvereinbarung, in der CDU, CSU und SPD zugesagt hatten, die befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Erdgas und Autogas zu verlängern.

„Während beim Autogas vieles privatwirtschaftlich auf den Weg gebracht wurde, um eine Versorgungsinfrastruktur in der Fläche aufzubauen, fehlt es an einem vergleichbaren Engagement bei Erdgas. Es kann nicht sein, dass eine Initiative, die auf einem guten Weg ist, für erste Erfolge bestraft, während Erdgas weiter gefördert wird. Die Potenziale beider Energieträger sind noch nicht ausgeschöpft und benötigen weiterhin der politischen Flankierung“, so Handke abschließend.

12, Berlin, 3. März 2017
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Bundesverband Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529

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