Dobrindt stellt Eckpunkte zur Pkw-Maut vor
14.07.2014
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat pünktlich zur Sommerpause die Eckpunkte zur Pkw-Maut vorgestellt. Die sogenannte Infrastrukturabgabe soll hiernach am 01.01.2016 „scharf“ gestellt werden.
Von der Pflicht zur Infrastrukturabgabe sind grundsätzlich alle Halter von Fahrzeugen im In- und Ausland betroffen. Ausgenommen sind wohl Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, so z.B. Elektrofahrzeuge. Fällig wird die Infrastrukturabgabe für das gesamte deutsche Stra-ßennetz und nicht, wie ursprünglich kolportiert, nur auf den Bundesautobahnen.
Bei der Höhe der Infrastrukturabgabe differenziert das Bundesverkehrsministerium zwischen in Deutschland steuerpflichtigen Kfz und im Ausland steuerpflichtigen Kfz.
In Deutschland steuerpflichtige Kfz:
Diese müssen eine Jahresvignette erwerben, deren Höhe sich nach der Ökoklasse des Fahrzeugs, sowie Hubraum und Zulassungsjahr richtet. Nach Angaben des Verkehrs-ministeriums soll sich der durchschnittliche Preis auf 88 Euro belaufen. Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw sollen nicht stärker belastet werden, da eine Kompensation über die Kfz-Steuer erfolgen soll. Die Vignetten werden per Post bestellt. Ein Erwerb auf Tankstellen ist nicht möglich. Anders ist dies für Kfz, die im Ausland steuerpflichtig sind.
Im Ausland steuerpflichtige Kfz:
Hier kann der Halter zwischen Jahres-, Tages- und Mo-natsvignetten wählen (10 Tage: 10 Euro, 2 Monate: 20 Euro). Ein Erwerb an Tankstellen ist möglich.
Pläne des Ministeriums: Mehreinnahmen
Das Verkehrsministerium erwartet Mehreinnahmen in Höhe von 600 Mio. Euro. Es geht von einer europarechtli-chen Zulässigkeit aus. Begründet wird dies mit der Zu-ständigkeit der Mitgliedsstaaten für die eigene Steuerge-setzgebung und der Möglichkeit, zwischen den verschie-denen Säulen der Infrastrukturfinanzierung Verschiebun-gen vorzunehmen.
Nach Einschätzung des BGA hat Bundesverkehrsminister Dobrindt mit Vorlage der Eckpunkte eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags aufgegriffen und im Ansatz umgesetzt. Für eine umfassende Einschätzung durch den BGA ist es im Vorstadium eines Gesetzes- bzw. Referentenentwurfs zu früh.
Insgesamt steht der BGA der „Ausländermaut“ jedoch skeptisch gegenüber. Sowohl die angekündigten Mehreinnahmen, die mit Blick auf die chronische Unterfinanzierung ein „Tropfen auf den heißen Stein“ darstellen, als auch der bürokratische Mehraufwand lassen großen Zweifel an der Effektivität dieses Mittels zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung zu. Obgleich sich der BGA in die Reihe jener einfügt, die als gebrannte Kinder der Einführung der Lkw-Maut auf die Zweckbindung der zusätzlichen Mittel beharrt und davor warnt die Verkehrsausgaben aus dem allgemeinen Haushalt zu kürzen, sind mit dem Eckpunktepapier Ansätze einer Reform zu erkennen. Diese sollte jedoch konsequenter umgesetzt werden.
(Quelle BGA Direkt aus Berlin, 10.7.2014)