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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: LGAD-Merkblatt & -Musterschreiben

19.01.2023

Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde seit dem 1. Januar 2022 in einer Pilotphase getestet. Seit dem 1. Januar 2023 ist der AU-Daten-Abruf bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Dies bedeutet auch, dass die Beschäftigten keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen müssen.

In unserem neuen Merkblatt stellen wir die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber bereit:
- Wie funktioniert das neue eAU-Verfahren?
- Welche Pflichten bestehen für Beschäftigte?
- Was hat der Arbeitgeber zu beachten?
- und vieles mehr.

Unser Musterschreiben enthält einen Vorschlag, wie Beschäftigten über die neuen Abläufe durch das eAU-Verfahren informiert werden können.

Beide Dokumente können LGAD-Mitglieder im Mitgliederbereich herunterladen.

Daten­schutz­ein­stellungen

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