19.01.2023
Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde seit dem 1. Januar 2022 in einer Pilotphase getestet. Seit dem 1. Januar 2023 ist der AU-Daten-Abruf bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Dies bedeutet auch, dass die Beschäftigten keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen müssen.
In unserem neuen Merkblatt stellen wir die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber bereit:
- Wie funktioniert das neue eAU-Verfahren?
- Welche Pflichten bestehen für Beschäftigte?
- Was hat der Arbeitgeber zu beachten?
- und vieles mehr.
Unser Musterschreiben enthält einen Vorschlag, wie Beschäftigten über die neuen Abläufe durch das eAU-Verfahren informiert werden können.
Beide Dokumente können LGAD-Mitglieder im Mitgliederbereich herunterladen.