07.03.2023
In Bayern können Firmen ab sofort Härtefallhilfen beantragen, wenn sich ihre Ausgaben für Energie innerhalb eines Jahres verdoppelt haben.
Anspruch auf Unterstützung haben kleinere und mittlere Unternehmen, mit weniger als 250 Beschäftigten, Soloselbstständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Voraussetzung für die Härtefallhilfen ist auch, dass die Betroffenen Kosten zu tragen haben, die existenzbedrohend sind.