25.10.2022
Am 25. Oktober 2022 ist im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" einschließlich der Regelung zur Inflationsausgleichsprämie verkündet worden.
Mit dem Gesetz wird folgende Regelung in § 3 Einkommensteuergesetz aufgenommen: „Steuerfrei sind (...) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 Euro;"
Die wichtigsten Fragen zur Inflationsausgleichsprämie beantworten wir in unserem LGAD-Merkblatt, das im Mitgliederbereich heruntergeladen werden kann.