31.03.2023
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Zugang zum online Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz freigeschaltet.
Für den Zugriff auf den Bericht ist zunächst eine Registrierung notwendig, für welche das BAFA zudem eine Anleitung zur Verfügung stellt.
• Alle Informationen des BAFA zur Berichtspflicht: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Berichtspflicht/berichtspflicht_node.html
• Die Registrierungsmöglichkeit: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/content/registrierung.xhtml
• Die Anleitung zum Registrierungsverfahren: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/anleitung_registrierung_berichtsfragebogen.html?nn=1469768