28.02.2023
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 27. Februar 2023 seinen Katalog zu häufig im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufkommenden Fragen (FAQ) um weitere Antworten ergänzt.
Die Änderungen umfassen im Einzelnen:
- Frage II. 2.: Klarstellung zum Unterschied zwischen unmittelbarem und mittelbarem Zulieferer
- Frage III. 4.: Klarstellung zur Anwendung des LkSG auf gemeinnützige Unternehmensformen
- Frage IV. 7.: Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des LKSG in Konzerne
- Frage VII. 1.: Anforderungen und Eigenschaften an die innerhalb des Unternehmens für die Überwachung des Risikomanagements zuständige(n) Person(en)
- Frage XIII. 1.: Berichtspflichten
- Frage XIII. 2.: Stichtag für Überprüfung des Berichts 1. Juni 2024
Die FAQ finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html