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Erste Tarifrunde im bayerischen Groß- und Außenhandel endet mit Angebot der Arbeitgeber

24.04.2023

Für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel haben die Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband LGAD begonnen. Nach intensiver Diskussion der Forderungen der Gewerkschaft haben die Arbeitgeber ein substantielles Angebot bereits in dieser ersten Verhandlungsrunde vorgelegt, das eine nachhaltige Steigerung der Einkommen vorsieht.

Die Gewerkschaft hat den Entgelttarifvertrag zum 30. April 2023 gekündigt und folgende Forderungen erhoben: Bei einer Laufzeit von 12 Monaten sollen die Tarifentgelte um 13 Prozent und die Ausbildungsvergütung um 250 Euro erhöht werden. Begründet wird dies vor allem mit der hohen Steigerung der Verbraucherpreise und den starken Umsatzzuwächsen im Großhandel.

LGAD-Verhandlungsführer Frank Hurtmanns: „Es besteht große Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft insgesamt. Wir stecken mitten in einer Stagflation. Die hohen Umsatzzuwächse im Groß- und Außenhandel sind lediglich nominal und damit preisbegründet und schlagen sich nicht in den Ergebnissen der Unternehmen wieder. Verantwortbare Tariferhöhungen können nur den Verteilungsspielraum des erwarteten Produktivitätszuwachses widerspiegeln und nicht die aktuell viel zu hohe Inflation ausgleichen. Zudem hat der Staat die Haushalte bereits spürbar entlastet. Vor diesem Hintergrund ist die Gewerkschaftsforderung über eine Entgelterhöhung von 13 Prozent und für 12 Monate deutlich überzogen.“

Die Arbeitgeber haben folgendes Angebot für Beschäftigte und Auszubildende unterbreitet:
• Laufzeit: 24 Monate
• Tabellenerhöhung:
    o +4,0% ab 12/2023
    o +2,1% ab 12/2024
• Inflationsausgleichsprämie:
    o 700 Euro (Auszubildende 50%) in 2023 bei Abschluss im Folgemonat
    o 700 Euro (Auszubildende 50%) in 2024
    o Teilzeitbeschäftigte anteilig
    o Soweit Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie bereits geleistet haben und die Anrechenbarkeit vereinbart haben, kann die vorgenannte Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden.

Hurtmanns weiter: „Eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 1.400 Euro netto sichert den Beschäftigten schnellen und spürbaren Einkommenszuwachs. Eine ausgewogene Erhöhung des Tarifentgeltes von +6,1% bei einer Laufzeit von 24 Monaten sorgt dabei für die langfristige Entwicklung des Entgeltniveaus. Zudem schafft diese Laufzeit für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen Planungssicherheit und sichert den Betriebsfrieden.“

Ver.di lehnt die Nettozahlung in Form einer Inflationsausgleichszahlung als Tarifkomponente kategorisch ab und besteht auf eine Laufzeit von 12 Monaten.

Am Ende der ersten Verhandlungsrunde haben die Tarifparteien die Fortsetzung der Gespräche am 23. Mai 2023 in München vereinbart.

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