18.11.2014
Die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt die Arbeitsvertragsparteien wie auch die Betriebsparteien vor neue Herausforderungen.
Für global agierende Unternehmen ist der Einsatz digitaler Arbeitsmittel unabdingbar zum Erhalt und zur Steigerung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus ermöglicht ihr Einsatz flexiblere Formen der Arbeit betreffend Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsstrukturen. Diese moderne Arbeitswelt wirft zahlreiche rechtliche Fragen bezüglich der Sicherstellung des Arbeitsschutzes, der Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung, der Gestaltung neuer Formen der Arbeit sowie des Beschäftigendatenschutzes auf. Hierzu referiert Professor Dr. Gregor Thüsing.