11.05.2022
Die nichtfinanzielle Berichtspflicht von 2014 war ein erster Aufschlag.
Jetzt
macht sich die Europäische Union mit neuen Richtlinien und Verordnungen zur
Nachhaltigkeitsbericht-erstattung und Sustainable Finance an den nächsten Satz.
Im April 2021 hat
die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die die bisher geltende Nonfinancial
Reporting Directive (NFRD) ersetzen soll. Der Vorschlag muss noch durch die
Instanzen, bietet aber schon jetzt einen Ausblick auf die Veränderungen, die
auf Unternehmen, Banken und Versicherungen in Sachen Berichterstattung zukommen
werden.
Am 16. November
2021 wurde nun ein Berichtsentwurf mit
Änderungsvorschlägen veröffentlicht. Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene
muss die Richtlinie bis zum 01. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt
werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird.
Am Ende werden
die Nachhaltigkeitskriterien zudem für die Finanzierungskonditionen zunehmend Bedeutung
gewinnen. Auch wenn vor allem große/mittelgroße Unternehmen im Fokus stehen,
wird der Kreis der direkt und indirekt betroffenen Unternehmen künftig deutlich
ausgeweitet werden. Somit sollten sich auch KMU rechtzeitig mit dem Thema
befassen.
Daher möchten
wir, der Außenhandelsverband NRW und der Bundesverband des Deutschen
Exporthandels, Sie zu einer digitalen Informationsveranstaltung am
11. Mai 2022 von 10:30 bis 11:30 Uhr
einladen. Wir freuen uns, dass wir mit
Herrn Nikolaus Krenzel
Wirtschaftsprüfer
& Partner
von Ebner
Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft
einen versierten Sprecher zu diesem Thema gewinnen
konnten.
Ihre Anmeldung zu dieser kostenfreien Veranstaltung
nehmen wir gerne über den folgenden Link entgegen: https://eveeno.com/ahv_bdex_sustainable_finance