Neben der individuellen Beratung - telefonisch, schriftlich oder persönlich - bietet der LGAD aktuelle Musterarbeitsverträge und Merkblätter an und informiert seine Mitglieder regelmäßig über die verbandlichen Medien.
Die Rechtsabteilung des Verbandes steht den Mitgliedern des LGAD für alle Fragen aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht - ausgestattet mit großer Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung - zur Verfügung.
Für die digitale Vertragsgestaltung wurde ein Online-Vertragsgenerator - 'HR.DokGenerator' - entwickelt, mit dem Mitgliedsunternehmen individuelle und vertragssichere Arbeitsverträge erstellen können.
Einen besonderen Stellenwert im Leistungsangebot des LGAD Bayern hat die gebührenfreie Vertretung der Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten. Aufgrund einschlägiger Branchenkenntnisse und in Anbetracht langjähriger Erfahrungen im Umgang mit den zuständigen Gerichten und Richtern haben sich unsere Juristen einen beachtlichen Kompetenzvorsprung erarbeitet, der sich auszahlt!
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat mit Urteil vom 26.03.2018 (Az: 16 TaBVGa 57/18) u.a. entschieden, dass neben den Mitgliedern des Wahlvorstands auch dessen Ersatzmitglieder einen – auch durch eine einstweilige Verfügung durchsetzbaren – Schulungsanspruch für ihre Tätigkeit haben.
Mit einer Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vermindert ein Arbeitnehmer einver-nehmlich das ursprünglich vereinbarte Entgelt. Kommt er in eine wirtschaftlich für ihn schwierige Situation, kann er versucht sein, auf das in der Entgeltumwandlungsversicherung angesammelte Versorgungskapital zuzugreifen.
Das Vorbeschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 TzBfG ist verfassungsgemäß. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bei Zuvorbeschäftigungen im Rahmen der sachgrundlosen Befristung Vorsicht geboten
Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2018 den Gesetzentwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes verabschiedet.
Der Fachkräftemangel macht sich nun auch im Handel deutlich bemerkbar. Das hat die Konjunktur-Umfrage des ifo Instituts ergeben. „Danach antworteten 23,9 Prozent der Unternehmen im Großhandel (ohne Autos), dass ihnen Fachkräfte fehlen. Vor einem Jahr waren es erst 18,2 Prozent. Beim Einzelhandel (ohne Autos) waren es sogar 25,7 Prozent, gegenüber nur 18,0 Prozent vor einem Jahr. Auch im Autohandel fehlen 25,4 Prozent der Betriebe Fachkräfte, nach bereits 22,5 Prozent vor einem Jahr.
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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz stellt die gesetzliche Grundlage für die Beschäftigung von Teilzeitkräften sowie befristet eingestellten Arbeitskräften dar.
Für Arbeitgeber wirft das Thema Urlaub eine Fülle von Rechtsfragen auf. Dies betrifft nicht nur das grundsätzliche Bestehen eines Urlaubsanspruchs, sondern auch die Anzahl der Urlaubstage, den Urlaubszeitpunkt sowie die Berechnung des Urlaubsentgelts.
Das Betriebsverfassungsgesetz stellt die wichtigste gesetzliche Grundlage zur betrieblichen Mitbestimmung von Angestellten am Arbeitsplatz dar. Das Gesetz regelt unter anderem die Bildung von Betriebsräten, welche eine Interessenvertretung für die Arbeitnehmer widerspiegeln. Es wird somit als Voraussetzung für die Durchsetzung der Rechte der Ange-stellten angesehen.
Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren und Arbeitsverhältnis - die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick
Die Arbeitswelt steht unter einem enormen Veränderungsdruck. Neben dem sich stetig verstärkenden demografischen Wandel haben die letzten 24 Pandemie Monate Unternehmen verstärkt in remote Arbeitswelten gedrängt.
Der Vertragsgenerator wurde um etliche Möglichkeiten erweitert. Dafür wurde eine Neuprogrammierung nötig und der bisherige Generator lief zum 31.01.2022 aus. Für LGAD-Mitgliedsunternehmen erfordert die Nutzung des neuen HR.DokGenerator eine erneute Registrierung. Legen Sie bitte einen neuen Login an.
Jeder kennt es! Durch das üblicherweise Abspeichern und Nutzen von Vertragsvorlagen schleichen sich gerne Fehler ein, die auch Mal in kostspielige juristische Prozesse münden können. Um dem entgegenzuwirken, bietet der LGAD mit weiteren Partnerverbänden einen Vertragsgenerator für unsere Mitgliedsunternehmen an.
In Zusammenarbeit haben die Rechtsanwälte der vier Verbände LGAD, AGA, AGAD und grosshandel-bw gemeinsame Vertragsmuster für die unterschiedlichen Arbeitsvertragstypen konzipiert. Mit Hilfe einer Abfragelogik können sämtliche Arbeitsvertragstypen kurzerhand erstellt, bearbeitet und ausgedruckt werden. Hinweise, Praxistipps und ein Glossar ermöglichen auch Personen ohne juristische Fachausbildung eine schnelle und sichere Vertragserstellung.
Das Angebot wird in das Verbandsportfolio integriert und sichert Mitgliedern eine noch schnellere und genauere Beratung. Unsere Rechtsabteilung steht Ihnen während und nach der Vertragserstellung mit kompetenter juristischer Beratung zur Seite. Auf Wunsch prüfen unsere Anwältinnen und Anwälte gemeinsam mit Ihnen das individuell erstellte Arbeitsvertragsmuster.
Loggen Sie sich zunächst in den Mitgliederbereich der Verbandswebsite ein, rufen dann den alten Vertragsgenerator bzw. den neuen HR.DokGenerator auf (klicken Sie auf die jew. Bildfläche) und nehmen dort Ihre eigentliche Anmeldung bzw. Neu-Registrierung vor. Anschließend werden Sie für die Nutzung freigeschaltet. Übergangsweise können Sie den bisherigen Vertragsgenerator noch bis 31. Januar 2022 nutzen.
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Unternehmen und Beschäftigte erleben in der betrieblichen Praxis, dass derzeitige Arbeitszeitregelungen, denen das Arbeitszeitgesetz zugrunde liegt, die Veränderungen der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigen.
Wandelnde Geschäftsmodelle, insbesondere in der internationalen Arbeitsteilung, verändertes Kundenverhalten sowie betriebsübergreifende Projektarbeit ohne starre Zeitgrenzen stellen das gesamte Arbeitszeitrecht vor neue Herausforderungen.
Auch unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel ist auf flexiblere Arbeitszeitregelungen angewiesen, damit unsere Handelsunternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können. Zusätzlich verändert die rasante Entwicklung digitaler Technologien mehr und mehr unsere Arbeitswelt von heute und ermöglicht flexiblere Arbeitssituationen unabhängig von Arbeitsort und Arbeitszeit.
Arbeitszeitrecht fit für die Zukunft machen
Hierfür brauchen Beschäftigte und Unternehmen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Dies kann nur durch eine gezielte Weiterentwicklung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit gelingen.
Daher schließen wir uns der Initiative "So möchte ich arbeiten" unseres Dachverbandes „Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft“ zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gerne an und wünschen uns von den politischen Mandatsträgern eine offene Diskussion und gesetzliche Änderungen zum Wohle der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hören Sie im folgenden Interview mit LGAD-Hauptgeschäftsführer, Frank Hurtmanns, welche Forderungen unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel konkret hat.