Neben der individuellen Beratung - telefonisch, schriftlich oder persönlich - bietet der LGAD aktuelle Musterarbeitsverträge und Merkblätter an und informiert seine Mitglieder regelmäßig über die verbandlichen Medien.
Die Rechtsabteilung des Verbandes steht den Mitgliedern des LGAD für alle Fragen aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht - ausgestattet mit großer Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung - zur Verfügung.
Für die digitale Vertragsgestaltung wurde ein Online-Vertragsgenerator - 'HR.DokGenerator' - entwickelt, mit dem Mitgliedsunternehmen individuelle und vertragssichere Arbeitsverträge erstellen können.
Einen besonderen Stellenwert im Leistungsangebot des LGAD Bayern hat die gebührenfreie Vertretung der Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten. Aufgrund einschlägiger Branchenkenntnisse und in Anbetracht langjähriger Erfahrungen im Umgang mit den zuständigen Gerichten und Richtern haben sich unsere Juristen einen beachtlichen Kompetenzvorsprung erarbeitet, der sich auszahlt!
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat eine Lücke beim Kurzarbeitergeld (KuG) geschlossen, die besonders bei denjenigen Betrieben Unsicherheit ausgelöst hatte, die Pendler aus Tschechien und Polen beschäftigen.
Tarifgebunden Mitgliedsunternehmen dürfen wir auf die Tarifanhebung ab dem 01.05.2020 aufmerksam machen. Die tariflichen Entgelte werden um 2,0 Prozent erhöht.
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 29. April 2020 beschlossen, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, rückwirkend ab dem 20. April und befristet bis zum 18. Mai 2020 für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen darf.
Am 23. April 2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise.
In der Folge der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus haben sich die IHK-Gremien darauf verständigt, vom 16. März bis 31. Mai 2020 sämtliche Prüfungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abzusagen. Lesen Sie hier ein Update dazu.
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Am 21. Juni 2020 fand erstmalig das Forum Arbeitsrecht (FASO) als Online-Seminar statt. Einen Mitschnitt der Online-Veranstaltung finden Sie hier.
Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Konditionen der Kurzarbeit deutlich verbessert. Über das neue Kurzarbeitergeld (KuG) in der Corona-Krise, die Bedingungen zur Einführung von Kurzarbeit sowie das Anzeige- und Antragsverfahren haben wir zusammen mit der Regionaldirektion Bayern in einem Webinar informiert.
Flexibles Arbeiten ist ein Megatrend der digitalen Arbeitswelt. Dieser Trend wird noch zunehmen. Flexibles Arbeiten ist auch ein Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Flexibles Arbeiten wird sich künftig immer weniger auf die kluge Gestaltung von Arbeitszeit beschränken, sie umfasst in zunehmendem Maße die Frage, wo gearbeitet wird.
Zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe wird der LGAD Bayern e.V. in einer 2-3 stündigen Info-Veranstaltung die Änderungen zur Neuordnung des Berufsbildes "Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement" sowie alle Anforderungen an die Azubis sowie die Ausbildungsbetriebe vorstellen.
Zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken wird der LGAD Bayern e.V. in einer 2-3 stündigen Info-Veranstaltung die Änderungen zur Neuordnung des Berufsbildes "Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement" sowie alle Anforderungen an die Azubis sowie die Ausbildungsbetriebe vorstellen.
Der Vertragsgenerator wurde um etliche Möglichkeiten erweitert. Dafür wurde eine Neuprogrammierung nötig und der bisherige Generator lief zum 31.01.2022 aus. Für LGAD-Mitgliedsunternehmen erfordert die Nutzung des neuen HR.DokGenerator eine erneute Registrierung. Legen Sie bitte einen neuen Login an.
Jeder kennt es! Durch das üblicherweise Abspeichern und Nutzen von Vertragsvorlagen schleichen sich gerne Fehler ein, die auch Mal in kostspielige juristische Prozesse münden können. Um dem entgegenzuwirken, bietet der LGAD mit weiteren Partnerverbänden einen Vertragsgenerator für unsere Mitgliedsunternehmen an.
In Zusammenarbeit haben die Rechtsanwälte der vier Verbände LGAD, AGA, AGAD und grosshandel-bw gemeinsame Vertragsmuster für die unterschiedlichen Arbeitsvertragstypen konzipiert. Mit Hilfe einer Abfragelogik können sämtliche Arbeitsvertragstypen kurzerhand erstellt, bearbeitet und ausgedruckt werden. Hinweise, Praxistipps und ein Glossar ermöglichen auch Personen ohne juristische Fachausbildung eine schnelle und sichere Vertragserstellung.
Das Angebot wird in das Verbandsportfolio integriert und sichert Mitgliedern eine noch schnellere und genauere Beratung. Unsere Rechtsabteilung steht Ihnen während und nach der Vertragserstellung mit kompetenter juristischer Beratung zur Seite. Auf Wunsch prüfen unsere Anwältinnen und Anwälte gemeinsam mit Ihnen das individuell erstellte Arbeitsvertragsmuster.
Loggen Sie sich zunächst in den Mitgliederbereich der Verbandswebsite ein, rufen dann den alten Vertragsgenerator bzw. den neuen HR.DokGenerator auf (klicken Sie auf die jew. Bildfläche) und nehmen dort Ihre eigentliche Anmeldung bzw. Neu-Registrierung vor. Anschließend werden Sie für die Nutzung freigeschaltet. Übergangsweise können Sie den bisherigen Vertragsgenerator noch bis 31. Januar 2022 nutzen.
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Unternehmen und Beschäftigte erleben in der betrieblichen Praxis, dass derzeitige Arbeitszeitregelungen, denen das Arbeitszeitgesetz zugrunde liegt, die Veränderungen der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigen.
Wandelnde Geschäftsmodelle, insbesondere in der internationalen Arbeitsteilung, verändertes Kundenverhalten sowie betriebsübergreifende Projektarbeit ohne starre Zeitgrenzen stellen das gesamte Arbeitszeitrecht vor neue Herausforderungen.
Auch unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel ist auf flexiblere Arbeitszeitregelungen angewiesen, damit unsere Handelsunternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können. Zusätzlich verändert die rasante Entwicklung digitaler Technologien mehr und mehr unsere Arbeitswelt von heute und ermöglicht flexiblere Arbeitssituationen unabhängig von Arbeitsort und Arbeitszeit.
Arbeitszeitrecht fit für die Zukunft machen
Hierfür brauchen Beschäftigte und Unternehmen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Dies kann nur durch eine gezielte Weiterentwicklung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit gelingen.
Daher schließen wir uns der Initiative "So möchte ich arbeiten" unseres Dachverbandes „Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft“ zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gerne an und wünschen uns von den politischen Mandatsträgern eine offene Diskussion und gesetzliche Änderungen zum Wohle der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hören Sie im folgenden Interview mit LGAD-Hauptgeschäftsführer, Frank Hurtmanns, welche Forderungen unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel konkret hat.