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Digitalisierung

Der LGAD unterstüzt seine Mitglieder bei einer erfolgreichen Digitalisierung.

NIS-2 Richtlinie: Netz- und Informationssicherheit

Ende 2022 hat die EU mit der "NIS2"-Richtlinie bedeutende Regeln für den Schutz der Netz- und Informationssicherheit in "kritischen Sektoren" verabschiedet. Damit sollen bestimmte Einrichtungen und Dienste besser vor Cyberbedrohungen geschützt werden. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Gesetz zur Umsetzung von NIS 2 und zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit (NIS2UmsuCG) umgesetzt. Mit diesem Gesetz werden die Anforderungen der EU übertroffen und zahlreiche Neuerungen in das nationale Cybersicherheitsrecht eingeführt.

Die NIS2-Richtlinie (EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit) schafft einen neuen gesetzlichen Rahmen zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU. Die NIS2-Richtlinie konzentriert sich dabei auf drei Hauptziele: Steigerung der Cyber-Resilienz, Vereinfachung der Cyber-Resilienz und Verbesserung der Bereitschaft
der EU, mit Cyberangriffen umzugehen.
NIS2 verpflichtet Unternehmen, bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, die Absicherung der Lieferkette (Supply Chain Security),
Verschlüsselung, die Offenlegung von Schwachstellen, wirksame Risikoanalysen, die Prüfung und Auditierung von Strategien für die Cybersicherheit sowie die Erstellung von Krisenmanagement-Plänen zur Aufrechterhaltung des Betriebs auch im Krisenfall. Die NIS2 ist bis zum September 2024 in nationales Gesetz (NIS2UmsuCG) umzusetzen und tritt damit dann final in Kraft. Nichtsdestotrotz sind Unternehmen gut beraten, sich bereits jetzt mit den Vorgaben auseinanderzusetzen.

Die NIS2-Richtlinie teilt betroffene Unternehmen und Branchen in zwei Kategorien ein, basierend auf ihrer Größe und dem Sektor, in dem sie tätig sind.

Besonders wichtige Einrichtungen (hohe Kritikalität):
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR. 
Zu diesen Sektoren gehören unter anderem Energie, Verkehr, Bankwesen,
Gesundheitswesen, Wasser/Abwasser, IT und Telekommunikation, Weltraum.

Wichtige Einrichtungen (sonstige kritische Sektoren):
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 10 Mio. EUR.
Zu diesen Sektoren zählen neben den oben genannten auch Post und Kurier, Chemie, Forschung, verarbeitendes Gewerbe, Entsorgung.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Sicherheitsstrategien überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Dies beinhaltet eine umfassende Risikobewertung, die Implementierung stärkerer Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitern und die Etablierung effektiver Incident-Reporting-Systeme.
Außer der Meldepflicht für Vorfälle verschärft NIS 2 auch die Sanktionen für die Missachtung der Vorgaben. Bei wesentlichen Einrichtungen können die Bußgelder bis zu 10 Millionen EUR oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem welcher Betrag höher ist. Bei wichtigen Einrichtungen ist das maximale Bußgeld auf 7 Millionen EUR oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gedeckelt.

Late Payment Directive

Als Teil ihres KMU-Entlastungspakets hat die Europäische Kommission am 12. September 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs vorgelegt, mit der die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2011 überarbeitet wird. Ziel dieser Überarbeitung ist es, für mehr Fairness im Geschäftsverkehr zu sorgen, die Widerstandsfähigkeit von KMU und Lieferketten zu erhöhen, eine breitere Nutzung der Digitalisierung zu fördern und die Finanzkenntnisse von Unternehmern zu verbessern.

Der Zahlungsverzug hat erhebliche Auswirkungen auf die KMU. Einer von vier Bankrottfällen ist darauf zurückzuführen, dass Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. Eine der Hauptursachen für Zahlungsverzug ist das Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht zwischen einem großen oder mächtigeren Kunden (Schuldner) und einem kleineren Lieferanten (Gläubiger). Dies führt häufig dazu, dass Lieferanten unfaire Zahlungsbedingungen akzeptieren müssen.

Der neue Verordnungsvorschlag strafft nun die bestehenden Bestimmungen und führt eine einheitliche maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen für alle Handelsgeschäfte, einschließlich B2B-Transaktionen und Transaktionen zwischen Behörden und Unternehmen, ein. Diese Frist wird in der gesamten EU gleich sein. Die Vertragsgestaltungsfreiheit wird gewahrt, da jeder Vertragspartner jede Zahlungsfrist aushandeln kann, solange sie 30 Tage nicht überschreitet. Wird die Zahlung darüber hinaus verzögert, können die Unternehmen automatisch Zinsen und eine Gebühr von 50 Euro verlangen.

Nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat werden die neuen Regeln ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam, damit die betroffenen Akteure (z. B. Behörden, Unternehmen) die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um die neuen Regeln umzusetzen.

Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Zahlungsfristen, die den Unternehmen die Möglichkeit nimmt, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren, wird die etablierten Praktiken von Groß- und Außenhändlern stark beeinträchtigen. Der BGA hält eine gesetzliche Vorgabe von kurzen Zahlungszielen für kontraproduktiv und daher nicht erforderlich (siehe konkrete Beispiele im Annex). Im Rahmen der geplanten EU-Verordnung muss sichergestellt werden, dass Unternehmen bei B2B-Umsätzen auch weiterhin individuelle Regelungen zu den Zahlungsfristen vereinbaren können. Nach Auffassung des BGA ist die derzeit geltende europäische Regelung ausreichend, nach der Unternehmen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen begleichen müssen, es sei denn beide Parteien vereinbaren eine längere Frist, die für den Gläubiger nicht grob unfair ist.

Digitalisierungsstrategie

Digitalisierung als Schlüsselfaktor für die Zukunft

Der Großhandel steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der digitalen Transformation gilt es, die Trends und Treiber des unvermeidlichen Strukturwandels zu nutzen, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Hierfür ist die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie entscheidend.

Eine Digitalisierungsstrategie beschreibt das konkrete Vorgehen auf dem Weg des digitalen Wandels .
Dabei müssen sämtliche Bestandteile und Prozesse entlang der Wertschöpfungskette im Unternehmen –von der Beschaffung bis zur Unternehmenskultur – betrachtet werden. Um erfolgreich zu sein, sollte sie kontinuierlich mit der übergeordneten Unternehmensstrategie abgeglichen werden, mit der sie in engem Zusammenhang steht.

Digitalcheck Großhandel

Digitalcheck
Digitalcheck

Im Januar 2023 hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den DigitalCheck für die Wirtschaftsstufe Großhandel offiziell gestartet.
Das zweistufige Konzept basiert auf dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und zielt darauf ab, sich selbst die notwendigen Kompetenzen zu erarbeiten um die eigenen Geschäftsmodelle fit für die Zukunft machen können.

Das kostenfreie Online Tool gibt nach einer Selbstanalyse zur Bestimmung des "Ist-Zustandes" einen Kurzüberblick über den Digitalisierungsstand des Unternehmens.
Durch die gewonnen Daten kann das Digitalisierungspotenzial des Unternehmens bestimmt und in einem individuell buchbaren Unternehmens-Workshop gemeinsam
Handlungsfelder erarbeitet werden. Diese tiefergehende Analyse und die Ableitung von Handlungsempfehlungen sowie Digitalisierungszielen wird durch den LGAD und ibi research an der Universität Regensburg GmbH durchgeführt. Im Nachgang des Workshops erhalten die Teilnehmer eine unternehmenseigene Digitalisierungslandkarte mit den dringlichsten Handlungsempfehlungen.

Cyberangriffe

Jedes dritte LGAD-Mitglied ist bereits Opfer einer Cyberattacke geworden, das hat eine aktuelle LGAD-Umfrage ergeben.

Eines unserer Mitgliedsunternehmen, die LOESCH GmbH, lag durch eine Cyberattacke komplett lahm. Geschäftsführer Jan Heinrich Loesch erzählt in einem Interview, wie es ihm gelungen ist, den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen.

Cyberangriffe
Cyberangriffe

Digitale Champions

Zum dritten Mal wurde am 15. Juni 2023 Händlerinnen und Händler in allen Landkreisen Bayerns für ihre Digitalisierungsprojekte als „Digitale Champions im bayerischen Handel" ausgezeichnet. Die Auswahl aus den Bewerbungen erfolgt in Kooperation mit Expertinnen und Experten unter anderem vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, vom Institut ibi research an der Universität Regensburg und von DATEV eG.

Die Gewinner des Wettbewerbs sind:

  • ATH-Heinl GmbH & Co. KG
  • Betty Friedel - Exklusive Damenmode
  • Eisen Knorr GmbH
  • HT Connect GmbH & Co. KG
  • REWE USH
  • Sarfi Art (Bonakdar Teppichkultur)

Trainings


Digitale Basiskompetenzen im Groß- und Außenhandel

Fks
Fks

Unternehmen digitalisieren ihre Arbeitsplätze, Abläufe und Angebote. Diese Veränderung erfordert (neue) digitale Kompetenzen – zum Beispiel vernetztes Denken und Handeln oder den sicheren und kritischen Umgang mit digitalen Technologien. Die Qualifizierung vermittelt digitale Basiskompetenzen, die nötig sind, um mit den technischen Veränderungen Schritt zu halten.


Zukunftsmanager*in Digitalisierung

bbw Logo
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Der Digitalisierung kann sich kein Unternehmen entziehen. Jedes Unternehmen mit unterschiedlichsten Hierarchiestufen muss sich mit den Herausforderugnen der Digitalisierung beschäftigen.

Das Training "Zukunftsmanager*in in Digitalisierung" zielt genau auf diese Herausforderungen ab:

  • Mögliche Vorgehensweisen beim Einstieg in die Digitalisierung Ihres Unternehmens aufzeigen
  • Über agile Innovationsentwicklung sprechen
  • Lösungen und individuelle Strategien erarbeiten
  • Unterstüztung bei notwenidgen Koordinationsschritte

Nach der Qualifizierung werden Sie als Manager Digitale Transformation Ihr Unternehmen voranbringen können und neue Impulse geben. Innovative Methoden aus dem Design-Thinking, das Adaptieren von bestehenden Vorgehensweisen und das Erarbeiten einer neue Grundhaltung zu Ideen, Projekten, Fehlern, Kommunikation und Führung erwarten Sie in diesem Training.

Anmeldung


KI Projektmanager*in

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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird künftig in der Unternehmens- und Forschungslandschaft Routineaufgaben übernehmen. Um diese Technologien optimal anwenden zu können, braucht es ein tiefgehendes Verständnis der Möglichkeiten, die Künstliche Intelligenzen haben können. In diesem Training lernen Sie viele interessante KI-Anwendungsfälle kennen, die Sie dazu inspirieren werden, KI-Projekte im eigenen Unternehmen zu identifizieren und erste Umsetzungen zu planen.

Anmeldung

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