Ein leistungsgerechtes Steuersystem und eine ausgeglichene Steuerpoltik sind entscheidend für die Erfolgsperspektiven und Wettbewerbsfähigkeit unserer mittelständisch geprägten Unternehmen.
Position
Im
Zusammenwirken mit unseren Dachverbänden vbw in Bayern, BGA in Berlin und EuroCommerce in Brüssel kämpft der LGAD für eine durchgreifende
Unternehmenssteuerreform und gegen eine immer weiter ausufernde Bürokratie im
Steuerrecht. Die Leistungsträger tragen in unserem Land bereits heute überproportional zu den Staatseinnahmen bei. Deshalb muss die Besteuerung so gestaltet werden, dass sich Leistung auszahlt und das Investitionsklima für Unternehmen in Deutschland verbessert wird, um den Wirtschaftsstandort zu stärken und zum Aufbau und Erhalt von Arbeitsplätzen und Wohlstand beizutragen.
Finanzierungshilfen
Durch die
Einbindung in die zuständigen Entscheidungsgremien öffentlicher Programme sowie
der Beteiligung an der Bürgschaftsbank Bayern unterstützt der LGAD Maßnahmen
der Kapitalbeschaffung für Gründungs- und Investitionsvorhaben sowie Außenhandelsfinanzierung. Unsere Mitglieder finden hier Informationen und Positionen über einschlägige Gesetzesänderungen und steuerlich relevante Rechtsanpassungen.
Unser bayerischer Dachverband, vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., kritisiert das vom Koalitionsausschuss beschlossene zweite Entlastungspaket als unzureichend und zu bürokratisch: „Hohe Energiepreise weiterhin ernste Bedrohung“, so der Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Am 24.11.2021 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf einer Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit beschlossen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird. Gleiches gilt für die Neustarthilfe.
Die in der 19. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien haben ihre Programme zur Bundestagswahl vorgelegt.
Nach einem langjährigen Prozess haben sich Anfang Juli 2021 130 von 139 Staaten des OECD/G20-Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf wichtige Eckpunkte für eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung verständigt, die insbesondere der Internationalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft Rechnung tragen soll.
Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen, die erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge ein weiteres Mal zu verlängern. Für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber ist damit längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021 (28. Juli 2021) eine erleichterte Stundung der SV-Beiträge möglich.
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Mit der Sustainable-Finance-Strategie möchte die EU-Kommission mehr privatwirtschaftliche Mittel in den Klimaschutz lenken, um die Transformation zu finanzieren und voranzutreiben. Aus Sicht der bayerischen Wirtschaft ist es generell nicht der richtige Weg, die Realwirtschaft über Regelungen für die Finanzwirtschaft umgestalten zu wollen. Mit der Sustainable-Finance-Regulierung drohen unter anderem Bürokratielasten und neue Finanzierungshindernisse.
Regulatorische Auflagen für nachhaltige Investments strategisch umsetzen
Auf politischer Ebene treten wir daher für eine möglichst praxistaugliche Ausgestaltung der Regulierung ein. Wo Sustainable Finance die laufende Transformation in den Unternehmen eher hemmt, statt sie zu fördern, ist umgehend gegenzusteuern. Teile des EU- Pakets sind allerdings bereits in Kraft getreten und beginnen, ihre Wirkung zu entfalten. Alle Unternehmen sind daher gefordert, sich frühzeitig mit den Anforderungen im Kontext von Sustainable Finance auseinanderzusetzen.
Praxistipps zum Umgang mit Sustainable Finance im Unternehmen
Mit nachfolgendem Leitfaden wird ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Sustainable Finance und damit einhergehende Pflichten und Verantwortlichkeiten entwickelt. Beispiele veranschaulichen, wie Unternehmen direkt oder indirekt durch die Sustainable-Finance-Regulierung betroffen sind. Praxistipps und Empfehlungen können den Unternehmen helfen, sich auf schon bestehende und zukünftige Anforderungen einzustellen und sich vorzubereiten.
Im Zuge des European Green Deal und des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ werden die Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen erweitert.
Den nationalen Regulierungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz folgt eine Regulatorik durch die Europäische Union. EU-Taxonomy, NFRD, CSRD sind keine irrelevanten Akronyme, sondern stehen für die europäischen Anforderungen an diese Berichterstattung. NFRD steht für die geplante EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive), CSRD für die erweiterte EU-Richtlinie zu Berichterstattung zur Nachhaltigkeit von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive). Mit der UN-Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) hat sich die EU daran gemacht, die Ziele für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung mit Nachhaltigkeitszielen zu füllen, und setzt nun ihren Weg weiter fort. Im März 2021 hat das Europäische Parlament bereits die Richtlinie zur Corporate Due Dilligence & Corporate Accountability verabschiedet. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission soll noch in diesem Jahr folgen.
Mit den neuen Anforderungen an die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit kommen weitere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten auf die Unternehmen zu. Zwar sollen zunächst erst einmal kapitalmarktorientierte Unternehmen den neuen Pflichten unterliegen – über Erweiterungen wird allerdings bereits nachgedacht. Und auch indirekte Auswirkungen sind zu erwarten, wie die Frage der Finanzierung von Investitionen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zeigt.
Grüne Finanzierungen – Green Financing – werden bislang überwiegend als die Bereitstellung von Kapital über entsprechende Sammelstellen für nachhaltige Investitionen gesehen. Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird wahrscheinlich auch Einzug in andere Finanzierungsformen (u.a. Kredite) halten. Fragen wie: Wer beurteilt, ob das neue Firmengebäude, die erweitere Lagerhalle, die Fahrzeugflotte nachhaltig sind oder nicht? Welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen für die Finanzierung? Und vor allem: Welche Unternehmen sind betroffen? Dies sind Fragen, mit denen sich Unternehmen genauer befassen müssen.
Für den BGA ist nicht nur relevant, welche Pflichten sich für direkt betroffene Unternehmen ergeben, sondern gerade auch was hieraus für die überwiegend kleinen und mittelständisch geprägten Familienunternehmen folgt. Der Großhandel soll nicht nur auf die Anforderungen der Nachhaltigkeit vorbereitet sein, sondern es sollen auch unverhältnismäßige kostspielige und bürokratische Zusatzlasten vor allem für KMU abgewendet werden.
Infolge der langjährigen Zusammenarbeit des BGA mit Organisationen und Unternehmen der Kreditwirtschaft greift der BGA das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzierung verstärkt auf. Im folgenden Gastbeitrag über Wege für Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit erläutert Stefan Bender von der Deutschen Bank, Leiter der Unternehmensbank Deutschland, seine Einschätzung und Empfehlungen im aktuellen Umfeld. Gastbeiträge geben die Meinung des Verfassers und nicht unbedingt die Auffassung des BGA wieder.
© Ein Beitrag von Stefan Bender, Leiter der Unternehmensbank Deutschland , Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.
Nachhaltige Finanzierungen: Finanzmarkt belohnt Klimaschutz
Auf dem Klimagipfel in Glasgow hat sich eine große Staatengemeinschaft verständigt, den Klima- und Umweltschutz noch stärker in den Mittelpunkt politischen Handelns zu stellen. Um die Lebensgrundlagen für die heutige und die kommenden Generationen zu erhalten, stehen gerade auch die Unternehmen und Finanzinstitute immer stärker in der Verantwortung, sich in ihrer Unternehmensstrategie auf die Anforderungen der Nachhaltigkeit stärker auszurichten.
Mehr Dynamik für Investitionen in Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung und mehr Energieeffizienz muss von den Unternehmen finanziert werden. Nachhaltige Finanzierunginstrumente können einen bedeutenden Beitrag leisten. Die Finanzwirtschaft versteht sich dabei nicht als verlängerter Arm des Staates, sondern als Partner mit dem Ziel, Unternehmen attraktive Finanzierungsangebote anzubieten. Voraussetzung ist, dass auch die Kunden bereit sind, sich auf neue Spielregeln einzustellen.
Dazu zählt auch, dass die Kapitalgeberüber die Finanzierung der Unternehmen in Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen und anderen Wirtschaftssektoren einen bedeutenden Hebel in der Hand haben, um den Klimaschutz mit voranzutreiben. Angesichts der Erwartungen und Anforderungen auch an Kapitalgeber werden sie diesen nutzen. Denn kaum ein Thema treibt die Investoren und Regulatoren derzeit so um wie der Megatrend Nachhaltigkeit.
Wachstumsmarkt: Nachhaltigkeitsfinanzierung
Noch befinden sich die Regeln für den Markt in der Findungsphase, aber das Volumen ist bereits heute beeindruckend: Seit 2013 sind die nachhaltigen Finanzierungen weltweit von 26,6 Milliarden US-Dollar auf 732,1 Milliarden US-Dollar im vergangenen Jahr gewachsen. Anfangs wurde noch leidenschaftlich diskutiert, ob nur Unternehmen oder auch bestimmte Investitionen „grün“ sein können und ob das sauberste Unternehmen in einer klimaschädlichen Branche nachhaltig oder nur ein Feigenblatt für Investoren ist. Mittlerweile haben sich für alle Ansätze Angebote herausgebildet.
Finanzierung: Drei Wege zur Nachhaltigkeit
Auch die Banken haben ehrgeizige Ziele. So will die Deutsche Bank bis 2025 das Volumen an nachhaltigen Finanzierungen und ESG-Anlagen auf insgesamt mehr als 200 Milliarden Euro steigern. Bei Umweltfaktoren richtet sich die Einordnung an internationalen Standards aus, wie zum Beispiel die Prinzipien für grüne Anleihen der International Capital Market Association und die sog. Taxonomie der EU-Kommission, auf beide bezieht sich auch das Rahmenwerk der Bank. Es definiert drei Wegen zu einer nachhaltigen Finanzierung. Der erste Weg führt über die Verwendung der Mittel. Unternehmen müssen die Finanzierung entweder dafür einsetzen, die Umwelt zu erhalten, zu verbessern oder zu schützen oder soziale und weitere nachhaltige Zwecke zu fördern. Hier kann also ein Anreiz geschaffen werden, eine Investition in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Der zweite Weg ist der schwierigste. Über ihn kommen nur solche Unternehmen zu einer nachhaltigen Finanzierung, die mindestens 90 Prozent ihres Umsatzes aus nachhaltiger Tätigkeit erwirtschaften. In diesem Fall ist die Verwendung der Mittel nicht entscheidend, solange kein Ausschlusskriterium der Bank erfüllt wird. Der dritte Weg wiederum steht vielen Unternehmen offen. Finanzierungen aller Art werden als nachhaltig eingestuft, wenn sie an Nachhaltigkeitsziele gekoppelt sind. Diese Ziele müssen – nach Einschätzung der Bank – ehrgeizig formuliert sein, die Kernaktivitäten des Unternehmens betreffen und mit den Kernprinzipien der Bank für nachhaltige Geschäfte übereinstimmen. Hier werden Anreize geschaffen, das eigene Geschäft möglichst rasch auf Nachhaltigkeit umzustellen.
Unternehmensfinanzierung: Nachhaltigkeit implizit betrachten
Noch sind die Kosten für nachhaltige Finanzierungen nicht spürbar niedriger. Doch das dürfte sich ändern: Nachhaltigkeit wird zum „New Normal“ werden, ohne dass ein Aufschlag bei den Kosten droht. Für zahlreiche klimaschädliche Investitionen wird es gar keine privaten Finanzierungen mehr geben.
Auch mittelständische Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, deutlich umfangreicher und zielgenauer als bislang über ihre Anstrengungen Rechenschaft abzulegen. Die EU-Kommission hat dafür jüngst einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen veröffentlicht, der im Jahr 2022 abgeschlossen und verabschiedet werden soll. Er verschärft die bestehenden Vorgaben deutlich. Auch für die Banken wird dieses Reporting eine wichtige Information sein – denn die Aufgabe, über Finanzierungen mehr Klimaschutz zu bewirken, nimmt die Finanzbranche sehr ernst.
Die Europäische Kommission hat mit dem Green Deal die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in das Zentrum ihrer Arbeit gerückt. Auch die Finanzwirtschaft wird dafür in die Pflicht genommen.
Unter dem Titel „Sustainable Finance“ werden Regelwerke geschaffen, die das Finanzierungsgeschehen in einem ersten Schritt auf klimapolitische Ziele ausrichten; künftig sollen weitere Nachhaltigkeitskriterien folgen. Herzstück der Regulierung ist eine sogenannte Taxonomie, also ein Bewertungsschema, in dem die EU-Kommission technisch detailliert und verbindlich festlegen will, welche Tätigkeiten als nachhaltig gelten dürfen. Die Bedeutung geht weit über die Finanzwirtschaft hinaus, wie die vorliegende Studie belegt.
Geplantes Bewertungsschema für nachhaltiges Wirtschaften führt zu massiven Belastungen für die Realwirtschaft
Nicht nur als „nachhaltig“ beworbene Anlageprodukte werden betroffen sein. Neue Offenlegungspflichten zum Anteil nachhaltiger Aktivitäten treffen Finanzinstitute, aber auch große produzierende Unternehmen. Die Finanzmarktaufsicht fordert von Banken und Versicherungen schon neue Instrumente zum Klimarisikomanagement. Diese Pflichten können die Adressaten der Regulierung nur erfüllen, wenn zwischen Geschäfts- und Finanzierungspartnern in der gesamten Wertschöpfungskette und in großem Umfang bisher nicht erhobene Daten weitergegeben werden. Ausweichen kann dem dann letztlich niemand.
Wertschöpfungsketten müssen erhalten bleiben
Die neu entstehenden Messlatten für Nachhaltigkeit dürften nach bisherigem Stand deutlich zu hoch liegen, die Bürokratiekosten jedes Maß sprengen. Wertschöpfungsketten drohen zu brechen. Besondere Unsicherheiten und Finanzierungshindernisse entstehen für jeden, der nicht in das Bewertungsschema der Regulierung passt. Die Wettbewerbsfähigkeit, vor allem international, würde dramatisch beschädigt werden.
Sustainable Finance darf nicht zur Bremse für Wachstum und Transformationsprozesse werden
So eine Regulierung ist auch in normalen Zeiten abzulehnen – vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wäre sie aber geradezu absurd. Jeder muss sich jetzt auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Nur eine leistungsstarke, wettbewerbsfähige europäische Industrie kann die notwendigen Investitionen in Klima- und Umweltschutz erwirtschaften. Weitere Belastungen für Unternehmen müssen vermieden, Wertschöpfungsketten dürfen nicht zusätzlich gefährdet werden. Klimapolitische Impulse können auf anderen Politikfeldern weitaus effizienter und verträglicher gesetzt werden als in der Finanzmarktregulierung.
Die vom cep – Centrum für Europäische Politik verfasste vbw-Studie zeigt auf, wie sich die Sustainable Finance-Regulierung über verschiedene Wirkungskanäle, wie etwa die nichtfinanzielle Berichterstattung, die Fremdfinanzierung durch Bankkredite, die Finanzierung am Kapitalmarkt und das Versicherungsangebot auf die Realwirtschaft auswirkt.
Das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken dient als unkomplizierte Lösung, damit Unternehmen, Banken und Multiplikatoren wie Steuer- oder Unternehmensberater Finanzierungsanfragen bei den Bürgschaftsbanken stellen und Unterlagen hochladen können: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Bürgschaften und Finanzierungen für den Mittelstand
Unternehmen brauchen Geld, um den Wettbewerb zu bestehen und Investitionen zu tätigen. Da Eigenkapital i.d.R. nur sehr begrenzt zur Verfügung steht, ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der Finanzierung von Investitionen und / oder Betriebsmittel auf Fremdkapital angewiesen. Hierfür ist seine bzw. ihre Hausbank die richtige Ansprechpartnerin - doch ohne (für die Hausbank werthaltige) Sicherheiten ist es eher schwierig, einen Kredit bewilligt zu bekommen. Genau hier setzt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) an.
Aufgabe der BBB
ist es, dann einzuspringen, wenn den Kreditinstituten, die neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen v.a. auch die Interessen ihrer Einleger zu berücksichtigen haben, das alleinige Risiko einer Kreditgewährung zu groß ist. So übernimmt die BBB Ausfallbürgschaften für Kredite an gewerbliche mittelständische Unternehmen, wenn diesen keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Gefördert werden alle betriebswirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhaben, wie
Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH ist ein Zusammenschluss der vier ehemaligen
Kreditgarantiegemeinschaften für den Handel,für das Handwerk,für den Bereich Hotel und Gaststätten sowiefür den Gartenbau und arbeitet als Selbsthilfeeinrichtung für die genannten Branchenbereiche in Bayern und unterstützt mittelständische Firmen durch die Gewährung von Bürgschaften. Bund und Land unterstützen die Fördertätigkeit durch Rückbürgschaften und mithaftende Darlehen.
Wenn Sie mehr über die Zielsetzung und die Aktivitäten der BBB, die Laufzeit der Bürgschaften, die Modalitäten im Zusammenhang mit der Einreichung eines Bürgschaftsantrages erfahren wollen, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit unsere Kollegen und Kolleginnen auf oder besuchen Sie die Internet-Seite.
Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Tel.: 089/545857-0
info@bb-bayern.de
www.bb-bayern.de
Die nichtfinanzielle Berichtspflicht von 2014 war ein erster Aufschlag. Jetzt macht sich die Europäische Union mit neuen Richtlinien und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sustainable Finance an den nächsten Satz.
ACHTUNG! Der ursprüngliche Termin 9. März musste nun auf den 31. März verschoben werden! Entgeltfindung ist immer das Ergebnis eines kollektiven oder individuellen Aushandlungsprozesses. Unternehmensleitung, Personalleitung und Personalverantwortliche tragen die Verantwortung für die richtige Vergütung und das Managen der zugrundeliegenden Vergütungssysteme und -prozesse. Diese Verantwortung sollte nicht unterschätzt werden.
Die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft lädt ein zum OnlineKongress Deutschland hat Zukunft 'Steuerpolitik – gerecht für Wachstum und Chancen'.
Wir laden herzlich ein zum öffentlichen Verbandstag am 13. Juli 2021 unserer Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel. Als Leitthema haben wir gewählt: Der Groß- und Außenhandel in unsicheren Zeiten – Unternehmertum wagen I Vertrauen bilden I soziale Marktwirtschaft wiederentdecken.
Die virtuelle Zollwoche Bayern findet vom 20. bis 24. Juli 2020 statt. Bleiben Sie up to date: Ihr Zollwissen in einstündigen Webinaren beim Zollforum Bayern 2020 Digital