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Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Um wirtschaftliche Beziehungen zwischen Lieferanten, Kunden und allen Wirtschaftsbeteiligten in einem rechtssicheren Rahmen organisieren zu können, bedarf es konkreter wirtschaftsrechtlicher Regelungen zwischen den Vertragspartnern. Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik beeinflussen Groß- und Außenhandelsunternehmen in direktem Maße.

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Datenschutzrecht

§ 1 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschreibt den Zweck des Datenschutzrechts damit, die „natürliche Person“ vor dem unrechtmäßigen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten, wie z.B. unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten, und somit in seinen Persönlichkeitsrechten, wie informationelle Selbstbestimmung, zu schützen.
 
Natürlich geht es im Datenschutzrecht auch um Daten. Allerdings steht hierbei nicht der Schutz der Daten etwa vor dem Zugriff durch Unbefugte, deren Verlust durch Schadsoftware oder physische Beschädigung im Mittelpunkt. Dies sind Fragen der Datensicherheit, welche im Datenschutzrecht auch eine Rolle spielen, sofern es hierbei um personenbezogene Daten geht (siehe § 9 BDSG nebst Anlage bzw. Art. 32 DSGVO – sog. technische und organisatorische Maßnahmen).

Rechtsgrundlagen des Datenschutzrechts

Datenschutzrechtliche Regelungen finden sich zum einen in vielen bereichsspezifischen Vorschriften (z.B. dem Telekommunikationsgesetz TKG, Telemediengesetz TMG usw.) und zum anderen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Datenschutzgesetzen der Länder. Ab dem 25.05.2018 tritt der bisherige Bundesdatenschutzgesetz außer Kraft und die Regeln der EU-weit einheitlichen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden wirksam.

Nachfolgend finden Sie Informationen, Leitfäden und einige Muster und Dokumentationsbeispiele, die Sie Ihren Firmengegebenheiten anpassen bzw. verwenden können.

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