Der LGAD unterstüzt seine Mitglieder bei einer erfolgreichen Digitalisierung.
Ende 2022 hat die EU mit der "NIS2"-Richtlinie bedeutende Regeln für den Schutz der Netz- und Informationssicherheit in "kritischen Sektoren" verabschiedet. Damit sollen bestimmte Einrichtungen und Dienste besser vor Cyberbedrohungen geschützt werden. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Gesetz zur Umsetzung von NIS 2 und zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit (NIS2UmsuCG) umgesetzt. Mit diesem Gesetz werden die Anforderungen der EU übertroffen und zahlreiche Neuerungen in das nationale Cybersicherheitsrecht eingeführt.
Als Teil ihres KMU-Entlastungspakets hat die Europäische Kommission am 12. September 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs vorgelegt, mit der die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2011 überarbeitet wird. Ziel dieser Überarbeitung ist es, für mehr Fairness im Geschäftsverkehr zu sorgen, die Widerstandsfähigkeit von KMU und Lieferketten zu erhöhen, eine breitere Nutzung der Digitalisierung zu fördern und die Finanzkenntnisse von Unternehmern zu verbessern.
Der Zahlungsverzug hat erhebliche Auswirkungen auf die KMU. Einer von vier Bankrottfällen ist darauf zurückzuführen, dass Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. Eine der Hauptursachen für Zahlungsverzug ist das Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht zwischen einem großen oder mächtigeren Kunden (Schuldner) und einem kleineren Lieferanten (Gläubiger). Dies führt häufig dazu, dass Lieferanten unfaire Zahlungsbedingungen akzeptieren müssen.
Der neue Verordnungsvorschlag strafft nun die bestehenden Bestimmungen und führt eine einheitliche maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen für alle Handelsgeschäfte, einschließlich B2B-Transaktionen und Transaktionen zwischen Behörden und Unternehmen, ein. Diese Frist wird in der gesamten EU gleich sein. Die Vertragsgestaltungsfreiheit wird gewahrt, da jeder Vertragspartner jede Zahlungsfrist aushandeln kann, solange sie 30 Tage nicht überschreitet. Wird die Zahlung darüber hinaus verzögert, können die Unternehmen automatisch Zinsen und eine Gebühr von 50 Euro verlangen.
Nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat werden die neuen Regeln ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam, damit die betroffenen Akteure (z. B. Behörden, Unternehmen) die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um die neuen Regeln umzusetzen.
Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Zahlungsfristen, die den Unternehmen die Möglichkeit nimmt, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu vereinbaren, wird die etablierten Praktiken von Groß- und Außenhändlern stark beeinträchtigen. Der BGA hält eine gesetzliche Vorgabe von kurzen Zahlungszielen für kontraproduktiv und daher nicht erforderlich (siehe konkrete Beispiele im Annex). Im Rahmen der geplanten EU-Verordnung muss sichergestellt werden, dass Unternehmen bei B2B-Umsätzen auch weiterhin individuelle Regelungen zu den Zahlungsfristen vereinbaren können. Nach Auffassung des BGA ist die derzeit geltende europäische Regelung ausreichend, nach der Unternehmen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen begleichen müssen, es sei denn beide Parteien vereinbaren eine längere Frist, die für den Gläubiger nicht grob unfair ist.
Der Großhandel steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der digitalen Transformation gilt es, die Trends und Treiber des unvermeidlichen Strukturwandels zu nutzen, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Hierfür ist die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie entscheidend.
Eine Digitalisierungsstrategie beschreibt das konkrete Vorgehen auf dem Weg des digitalen Wandels .
Dabei müssen sämtliche Bestandteile und Prozesse entlang der Wertschöpfungskette im Unternehmen –von der Beschaffung bis zur Unternehmenskultur – betrachtet werden. Um erfolgreich zu sein, sollte sie kontinuierlich mit der übergeordneten Unternehmensstrategie abgeglichen werden, mit der sie in engem Zusammenhang steht.
Im Januar 2023 hat
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger den DigitalCheck für die
Wirtschaftsstufe Großhandel offiziell gestartet.
Das zweistufige Konzept basiert auf dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und
zielt darauf ab, sich selbst die notwendigen Kompetenzen zu erarbeiten um die
eigenen Geschäftsmodelle fit für die Zukunft machen können.
Das kostenfreie Online
Tool gibt nach einer Selbstanalyse zur Bestimmung des "Ist-Zustandes"
einen Kurzüberblick über den Digitalisierungsstand des Unternehmens.
Durch die gewonnen Daten kann das Digitalisierungspotenzial des Unternehmens bestimmt und in einem
individuell buchbaren Unternehmens-Workshop gemeinsam
Handlungsfelder erarbeitet werden. Diese tiefergehende Analyse und die Ableitung von
Handlungsempfehlungen sowie Digitalisierungszielen wird durch den LGAD und ibi
research an der Universität Regensburg GmbH durchgeführt. Im Nachgang des Workshops erhalten die Teilnehmer
eine unternehmenseigene Digitalisierungslandkarte mit den dringlichsten
Handlungsempfehlungen.
Jedes dritte LGAD-Mitglied ist bereits Opfer einer Cyberattacke geworden, das hat eine aktuelle LGAD-Umfrage ergeben.
Eines unserer Mitgliedsunternehmen, die LOESCH GmbH, lag durch eine Cyberattacke komplett lahm. Geschäftsführer Jan Heinrich Loesch erzählt in einem Interview, wie es ihm gelungen ist, den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen.
Zum dritten Mal wurde am 15. Juni 2023 Händlerinnen und Händler in allen
Landkreisen Bayerns für ihre Digitalisierungsprojekte als „Digitale Champions im bayerischen Handel" ausgezeichnet. Die Auswahl aus den Bewerbungen erfolgt in Kooperation mit
Expertinnen und Experten unter anderem vom Bayerischen Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, vom Institut ibi research an der
Universität Regensburg und von DATEV eG.
Die Gewinner des Wettbewerbs sind:
Sarfi Art (Bonakdar Teppichkultur)
Unternehmen digitalisieren ihre Arbeitsplätze, Abläufe und Angebote. Diese Veränderung erfordert (neue) digitale Kompetenzen – zum Beispiel vernetztes Denken und Handeln oder den sicheren und kritischen Umgang mit digitalen Technologien. Die Qualifizierung vermittelt digitale Basiskompetenzen, die nötig sind, um mit den technischen Veränderungen Schritt zu halten.
Der Digitalisierung kann sich kein Unternehmen entziehen. Jedes Unternehmen mit unterschiedlichsten Hierarchiestufen muss sich mit den Herausforderugnen der Digitalisierung
beschäftigen.
Das Training "Zukunftsmanager*in in Digitalisierung" zielt genau auf diese Herausforderungen ab:
Nach der Qualifizierung werden Sie als Manager Digitale Transformation Ihr Unternehmen voranbringen können und neue Impulse geben. Innovative Methoden aus dem Design-Thinking, das Adaptieren von bestehenden Vorgehensweisen und das Erarbeiten einer neue Grundhaltung zu Ideen, Projekten, Fehlern, Kommunikation und Führung erwarten Sie in diesem Training.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird künftig in der
Unternehmens- und Forschungslandschaft Routineaufgaben übernehmen. Um
diese Technologien optimal anwenden zu können, braucht es ein
tiefgehendes Verständnis der Möglichkeiten, die Künstliche Intelligenzen
haben können. In diesem Training lernen Sie viele interessante
KI-Anwendungsfälle kennen, die Sie dazu inspirieren werden, KI-Projekte
im eigenen Unternehmen zu identifizieren und erste Umsetzungen zu
planen.