Die Anmeldung konnte nicht durchgeführt werden.

Außenhandel / Logistik

Informationen zu Außenwirtschaftsförderung, Außenhandel, China, Verkehr und vieles mehr.

Infrastruktur: Warenverkehr über die Brennerroute

Nach mehr als 55 Jahren hat die Luegbrücke an der A 13 Brennerautobahn das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Brücke zu entlasten, wird ab dem 1. Januar 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beiden Richtungen erforderlich sein. Dies ist notwendig, um den sicheren Betrieb der bestehenden Brücke weiterhin zu gewährleisten. Der Neubau der Luegbrücke soll, nach Erhalt aller Genehmigungen, im Frühjahr 2025 beginnen.

Das Merkblatt "Infrastruktur: Warenverkehr über die Brennerroute" bietet eine Übersicht über die Bedeutung des Warenverkehrs über die Brennerroute, Fakten zur Brennersanierung und Verkehrsauswirkungen, Herausforderungen sowie eine Hilfestellung.

Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988 - Neue Händlerpflichten ab 13.12.2024

Ab dem 13.12.2024 treten wichtige Pflichten der europäischen Produktsicherheitsverordnung VO (EU) 2023/988 in Kraft. In diesem Zusammenhang wird auch das deutsche Produktsicherheitsgesetz angepasst. Bei Nichtbeachtung der Pflichten drohen für Großhändler ersatzpflichtige Abmahnungen und Bußgelder.

No Russia Klausel

Die Einführung der „No Russia“-Klausel in Art. 12g der Verordnung Nr. 833/2014 stellt Unternehmen vor Herausforderungen, da sie unklar formuliert ist und Rechtsunsicherheiten schafft. Diese Klausel verpflichtet EU-Exporteure, ausländischen Vertragspartnern vertraglich zu untersagen, bestimmte Güter nach Russland zu re-exportieren, um die Umgehung der Russlandsanktionen zu verhindern. Betroffen sind alle Exporteure in der EU, die bestimmte sensible Güter wie Luftfahrtgüter und Feuerwaffen exportieren. Für Verträge, die vor dem 19. Dezember 2023 geschlossen wurden, gibt es Übergangsfristen und Ausnahmen. Die praktische Umsetzung der Klausel wird durch ein FAQ-Dokument der Europäischen Kommission unterstützt, aber viele Fragen bleiben offen. Es wird empfohlen, spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die Klausel rechtssicher zu integrieren.

No Russia Klausel
No Russia Klausel

Weitere Informationen

Änderungen für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen

Die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der Europäischen Union (EU) in das Vereinigte Königreich ist bereits mehrmals verschoben worden. Im August 2023 legt die britische Regierung mit dem Border Target Operating Model (BTOM) einen Plan vor, der nun in drei Stufen umgesetzt wird. Die erste Stufe tritt dabei ab dem 31.01.2024 in Kraft; weitere in den Folgemonaten:

  •  31. Januar 2024: Einführung von Gesundheitsbescheinigungen für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen mit mittlerem Risiko, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nichttierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU in das Vereinigte Königreich.
  • 30. April 2024: Einführung dokumentarischer und risikobasierter Identitäts- und Warenkontrollen bei tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nichttierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU. 
  • 31. Oktober 2024: Die Sicherheitserklärungen für EU-Einfuhren werden ab dem 31. Oktober 2024 in Kraft treten. Parallel dazu wird die britische Regierung einen reduzierten Datensatz für Einfuhren einführen, und die Nutzung des einheitlichen Handelsfensters des Vereinigten Königreichs wird Doppelarbeit in den verschiedenen Datensätzen vor dem Eintreffen der Waren soweit wie möglich vermeiden.


CO -Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)

Am 17. Mai 2023 ist die Verordnung EU 2023/956 zur Schaffung eines CO₂ -Grenzausgleichsystems (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) in Kraft getreten. Seit dem 1. Oktober 2023 ist das CO₂-Grenzausgleichssystem in Kraft. Während der Übergangszeit bis zum 31.12.2025 müssen Einführer von betroffenen Waren quartalsweise einen CBAM-Bericht vorlegen.

Weitere Informationen

Die EU-Kommission bietet fortlaufend Online-Informationsveranstaltungen und e-Learnings (auf Englisch) zur CBAM-Richtlinie, in denen Sie sich kostenfrei anmelden können, an. Außerdem können die Aufzeichnungen der Webinare zu den einzelnen Warenbereichen im Customs & Tax EU Learning Portal auf Englisch abgerufen werden. Es gibt auch eine kurze englische Einführung zur CBAM-Richtlinie. Für die aufgezeichneten und anstehenden e-Learnings müssen Sie sich zuerst auf der Webseite registrieren.

CBAM-Portal für Unternehmer

Zoll-Portal

China

Chinesisch-Deutsches Wirtschaftsgespräch mit stellvertretenden Handelsminister Ling Ji

Anfang April fand im Generalkonsulat der Volksrepublik China in München ein „Runder Tisch“ zum Thema "Investieren in China" statt. Gastgeber und stellvertretenden Handelsminister Chinas, Ling Ji, begrüßte neben dem Präsidenten des LGAD, Herrn Christoph Leicher, weitere hochrangige Wirtschaftsvertreter wie BMW Group, Siemens AG, Allianz SE, Infineon Technologies AG.

Ling Ji betonte die herausragende Bedeutung der langjährigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland. Der Handel zwischen beiden Ländern macht ein Drittel des gesamten Handelsvolumens zwischen China und Europa aus.,Deutsche Investitionen stehen dabei für ein Drittel der gesamten EU-Investitionen in China. Diese Zahlen verdeutlichen die tiefe Verflechtung und die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen.

Der LGAD sowie die deutschen Handelsvertreter hoben die Bedeutung des chinesischen Marktes hervor und betonten die entscheidende Rolle Chinas in den globalen Industrie- und Lieferketten. Allerdings haben die Lieferketten in den letzten Jahren eine Reihe von Herausforderungen erfahren, die ihre Stabilität und Effizienz bedrohen.

Präsident Christoph Leicher appellierte in seinem Redebeitrag an die Notwendigkeit einer starken Zusammenarbeit zwischen China und Deutschland entlang der gesamten Lieferkette. Er betonte insbesondere die Herausforderungen, denen sich kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) durch weitreichende gesetzliche Vorgaben wie das CBAM und das Lieferkettengesetz gegenübersehen. Es sei daher von entscheidender Bedeutung, gemeinsam mit globalen Partnern, insbesondere aus China, Lösungen zu erarbeiten, damit diese Regulierungen nicht zu einem Abbau der globalen Lieferketten führen.

Die Teilnehmer des Treffens waren sich einig, dass Protektionismus und eine "Abkopplung" von China keine Lösung darstellen. Stattdessen sollten deutsche Unternehmen die vorhandenen Chancen nutzen und ihre Zusammenarbeit mit China weiter vertiefen, um die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern nachhaltig zu stärken.

Gemeinsam mit dem Generalkonsulat der VR China arbeitet der LGAD für eine bessere Umsetzung der gesetzlichen Handelsbürokratie durch transparentere Standards der chinesischen Hersteller- und Lieferanten.

Initiative mit dem Generalkonsul der Volksrepublik China in München

"Wir wollen die sehr guten Wirtschafsbeziehungen zwischen Bayern und China auch in Zukunft fortsetzen." Hierin waren sich LGAD-Präsident Christoph Leicher und der Generalkonsul der Volksrepublik China in München Tong Defa bei einem Treffen am 11. September 2023 im Generalkonsulat einig.

Denn Fakt ist: China ist Bayerns wichtigster Handelspartner. Mit keinem anderen Land der Welt hat der Freistaat ein größeres Handelsvolumen. Auch die Unternehmen des bayerischen Großhandel und Außenhandel haben in den letzten Jahren und Jahrzenten hervorragende Beziehungen in das Reich der Mitte aufgebaut.

Um diese Wirtschaftskraft zu erhalten, ist ein enger Dialog auf allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ebenen von zentraler Bedeutung! LGAD-Präsident Leicher und Generalkonsul Tong haben deshalb vereinbart, eine gemeinsame Initiative zu starten, um sich in Zukunft eng auszutauschen. Gemeinsam wollen Verband und Konsulat einen Beitrag für weiterhin erfolgreiche Handelsbeziehungen leisten.

Durch die gemeinsame Initiative will der LGAD seine Mitglieder noch besser über aktuelle Änderungen der Vorschriften für wirtschaftliche Kooperationen mit China informieren – u.a. in Bezug auf Verordnungen zu Visumspolitik, Außenhandel und Investitionen. Hierfür planen LGAD und Generalkonsulat auch gemeinsame Veranstaltungen und Teilnahmen an Messen.

LGAD-Präsident Christoph Leicher mit dem Generalkonsul der Volksrepublik China in München Tong Defa
LGAD-Präsident Christoph Leicher mit dem Generalkonsul der Volksrepublik China in München Tong Defa

Erleichterung für die Visavergabe

Das Auswärtige Amt hat mit Blick auf die erheblichen Verzögerungen, die es u.a. bei der Antragstellung in den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen in Asien gab, Lösungen auf den Weg gebracht. bzw. an Neuerungen für eine beschleunigte Visavergabe arbeiten.
Hierzu gehört der "Aktionsplan Visabeschleunigung", mit dem das AA eine Anpassung von Ressourcen, Strukturen und Verfahren verfolgt. Weiterhin wird auf EU-Ebene intensiv an der Digitalisierung des Visumverfahrens gearbeitet. Ein entsprechender Verordnungsentwurf der Kommission soll noch in diesem Winter in Kraft treten. Dadurch wird es zukünftig möglich sein, Schengen-Visaanträge online einzureichen, was eine persönliche Vorsprache und externe Dienstleister nur noch bei der erstmaligen Beantragung erforderlich macht.

Bayerische Außenwirtschaftsförderung

Der LGAD ist Teil des Netzwerks der bayerischen Außenwirtschaftsförderung

Bayern ist wie kaum eine andere Volkswirtschaft in der Weltwirtschaft verflochten. Die Versorgung mit Produkten aus aller Welt durch den Importhandel sowie der sehr erfolgreiche Exporthandel bilden ein starkes Standbein der bayerischen Wirtschaft.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium entwickelt die bayerische Außenwirtschaftspolitik und steuert diese in enger Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsangebot allen anderen Partnern der Außenwirtschaftsförderung.

Der LGAD Bayern wirkt u.a. mit im "Ausschuss des Bayer. Messebeteiligungsprogramms". Dieses Förderprogramm organisiert jährlich rund 50 Messebeteiligung im Ausland, um klein- und mittelständische Unternehmen aus Bayern den Eintritt auf Auslandsmärkten zu ermöglichen.

Der LGAD steht weiterhin im engen Austausch mit der Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Bayern International, welche die Außenwirtschaftsförderprojekte des Freistaats, wie Messebeteiligungen, Delegations- und Unternehmerreisen sowie alle Arten von Projekten der Import- und Exportanbahnung organisiert.

Weiterhin ist das Außenwirtschaftszentrum der bayerischen IHK unser Kooperationspartner in Sachen Markterschließung mit dem Ausland.

Für die Erschließung neuer Märkte greifen wir auf das weltweite Netz der bayerischen Auslandsrepräsentanzen zurück, die vor Ort für Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, siehe u.a. auch auf Bavaria World Wide sowie im folgenden Video:

Außenhandel

Die Weltwirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Verflechtung von internationaler Produktion und Wertschöpfung. Auch der bayerische Groß- und Außenhandel ist zu einer wichtigen Drehscheibe der weltweiten Warenströme geworden und nimmt aktiv und erfolgreich an der Globalisierung teil.

Ein Großteil unserer Mitgliedsunternehmen ist im Import- und Exportgeschäft tätig, weshalb der LGAD als Unternehmerverband die Interessen der bayerischen Außenhändler vertritt. Der LGAD setzt sich demnach für einen fairen Welthandel ein, der auf einem freien und unbegrenzten Wettbewerb zwischen Unternehmen und Standorten basiert.

Außenhandel Europa
Außenhandel Europa

Import Promotion Desk

Import Promotion Desk
Import Promotion Desk

Das IPD ist eine Initiative des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. und der sequa GmbH – der Entwicklungsorganisation der Deutschen Wirtschaft. Ziel ist die nachhaltige und strukturierte Importförderung bestimmter Produkte aus ausgewählten Partnerländern.

Der Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx)

Die internationalen Handelsunternehmen, größtenteils zusammengeschlossen in Regionalverbänden, haben sich im BDEx organisiert, um so den Informationsaustausch und ihre gemeinsame Interessenvertretung sicherzustellen. Der BDEx verfolgt kompetent und zuverlässig die Wahrung und Förderung der Außenhandelsinteressen seiner Mitglieder. Derzeit gehören etwa 850 Unternehmen mit ca. 3.000 Repräsentanzen weltweit zum Mitgliederkreis.

Eine wesentliche Aufgabe der Verbandsarbeit ist die tägliche Beratung und Vermittlung von Informationen und Kontakten für Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsunternehmen. Darüber hinaus stellt die Mitgestaltung der Handelspolitik eine zentrale Aufgabe dar.

BDEx Logo
BDEx Logo

Länderinformationen und Marktplatz

Regelmäßige Länderinformationen über Marktzugänge, Projekte und weltweit wirtschaftliche Entwicklungen in vielen Ländern von A bis Z stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Europäische Lieferkettenrichtlinie

Der Rat und das Europäische Parlament haben sich zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorläufig geeinigt. Die Einigung der Richtlinie muss allerdings noch von beiden Co-Gesetzgebern angenommen werden, bevor sie final beschlossen ist. Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt.

Die Europäische Lieferkettengesetzrichtlinie sieht folgende Beschlüsse vor:

Container
Container

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (seit 2023 mit mind. 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland, ab 2024 mit mind. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland), bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten (verpflichtete Unternehmen).

Container Mosaik
Container Mosaik

KMU sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Allerdings können KMU dennoch mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden, wenn sie Dienstleistungen für ein Unternehmen erbringen oder Produkte an dieses liefern, das selbst den Pflichten des LkSG unterliegt. In diesem Fall wird das KMU gemäß dem LkSG als direkter Zulieferer des verpflichteten Unternehmens betrachtet. Das verpflichtete Unternehmen ist dazu verpflichtet, direkte Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, in ihre spezifische Risikoanalyse einzubeziehen. Gegebenenfalls müssen auch Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen und ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden.

Verkehr & Transport

Etwa 50 Prozent aller Warenbewegungen in Deutschland laufen über den Groß- und Außenhandel. Vor diesem Hintergrund erhält das Thema "Transport und Logistik" im Bereich des Groß- und Außenhandels eine besondere Bedeutung. Der LGAD bietet seinen Mitgliedsunternehmen ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot in den Bereichen nationaler und internationaler Straßen-, Schienen- und Seeverkehr, Binnenschifffahrt, Werkverkehr, Transportrecht und Transportlogistik. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist der LGAD in zahlreichen Gremien aktiv und beeinflusst die Verkehrspolitik in München, Berlin sowie in Brüssel.

Transportmittel im Außenhandel
Transportmittel im Außenhandel

Verpackungsgesetz

Das Gesetz betrifft alle Unternehmen und Unternehmer, in Deutschland genauso wie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die erstmals gewerbsmäßig in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringen. Das Verpackungsgesetz bezeichnet diese Unternehmen somit als Hersteller.
Wer Verpackungen mit Ware befüllt und diese in Deutschland verkauft und die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, muss in Deutschland seine verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen.

In Deutschland müssen Hersteller die Entsorgung und das Recycling ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen finanzieren. Das bedeutet, Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen ihre jährlichen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an einem oder mehreren (dualen)
System/en beteiligen (Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages) und sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID mit ihren Stammdaten und Markennamen zu registrieren und dort Datenmeldungen zu den pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen abzugeben.
Die im Verpackungsregister LUCID abgegebenen Datenmeldungen zu den jährlichen Verpackungsmengen müssen 1:1 mit den bei den Systemen gemeldeten Mengen übereinstimmen

Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Sie haben Fragen?

Bei inhaltlichen Fragen
anfrage@verpackungsregister.org

Bei Fragen zu den Informationspflichten über die Rücknahme beantwortet das Bundesumweltamt als zuständige Behörde Fragen unter verpackg@bua.de

Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge (etracker), welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?