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Außenhandel / Logistik

Informationen zu u.a. Außenwirtschaftsförderung, Außenhandel, Verkehr & Transport, Import Promotion Desk, Verpackungsgesetz.

China

Initiative mit dem Generalkonsul der Volksrepublik China in München

"Wir wollen die sehr guten Wirtschafsbeziehungen zwischen Bayern und China auch in Zukunft fortsetzen." Hierin waren sich LGAD-Präsident Christoph Leicher und der Generalkonsul der Volksrepublik China in München Tong Defa bei einem Treffen am 11. September 2023 im Generalkonsulat einig.

Denn Fakt ist: China ist Bayerns wichtigster Handelspartner. Mit keinem anderen Land der Welt hat der Freistaat ein größeres Handelsvolumen. Auch die Unternehmen des bayerischen Großhandel und Außenhandel haben in den letzten Jahren und Jahrzenten hervorragende Beziehungen in das Reich der Mitte aufgebaut.

Um diese Wirtschaftskraft zu erhalten, ist ein enger Dialog auf allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ebenen von zentraler Bedeutung! LGAD-Präsident Leicher und Generalkonsul Tong haben deshalb vereinbart, eine gemeinsame Initiative zu starten, um sich in Zukunft eng auszutauschen. Gemeinsam wollen Verband und Konsulat einen Beitrag für weiterhin erfolgreiche Handelsbeziehungen leisten.

Durch die gemeinsame Initiative will der LGAD seine Mitglieder noch besser über aktuelle Änderungen der Vorschriften für wirtschaftliche Kooperationen mit China informieren – u.a. in Bezug auf Verordnungen zu Visumspolitik, Außenhandel und Investitionen. Hierfür planen LGAD und Generalkonsulat auch gemeinsame Veranstaltungen und Teilnahmen an Messen.

LGAD-Präsident Christoph Leicher mit dem Generalkonsul der Volksrepublik China in München Tong Defa
LGAD-Präsident Christoph Leicher mit dem Generalkonsul der Volksrepublik China in München Tong Defa

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Erleichterung für die Visavergabe

Das Auswärtige Amt hat mit Blick auf die erheblichen Verzögerungen, die es u.a. bei der Antragstellung in den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen in Asien gab, Lösungen auf den Weg gebracht. bzw. an Neuerungen für eine beschleunigte Visavergabe arbeiten.
Hierzu gehört der "Aktionsplan Visabeschleunigung", mit dem das AA eine Anpassung von Ressourcen, Strukturen und Verfahren verfolgt. Weiterhin wird auf EU-Ebene intensiv an der Digitalisierung des Visumverfahrens gearbeitet. Ein entsprechender Verordnungsentwurf der Kommission soll noch in diesem Winter in Kraft treten. Dadurch wird es zukünftig möglich sein, Schengen-Visaanträge online einzureichen, was eine persönliche Vorsprache und externe Dienstleister nur noch bei der erstmaligen Beantragung erforderlich macht.

Bayerische Außenwirtschaftsförderung

Der LGAD ist Teil des Netzwerks der bayerischen Außenwirtschaftsförderung

Bayern ist wie kaum eine andere Volkswirtschaft in der Weltwirtschaft verflochten. Die Versorgung mit Produkten aus aller Welt durch den Importhandel sowie der sehr erfolgreiche Exporthandel bilden ein starkes Standbein der bayerischen Wirtschaft.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium entwickelt die bayerische Außenwirtschaftspolitik und steuert diese in enger Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsangebot allen anderen Partnern der Außenwirtschaftsförderung.

Der LGAD Bayern wirkt u.a. mit im "Ausschuss des Bayer. Messebeteiligungsprogramms". Dieses Förderprogramm organisiert jährlich rund 50 Messebeteiligung im Ausland, um klein- und mittelständische Unternehmen aus Bayern den Eintritt auf Auslandsmärkten zu ermöglichen.

Der LGAD steht weiterhin im engen Austausch mit der Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Bayern International, welche die Außenwirtschaftsförderprojekte des Freistaats, wie Messebeteiligungen, Delegations- und Unternehmerreisen sowie alle Arten von Projekten der Import- und Exportanbahnung organisiert.

Weiterhin ist das Außenwirtschaftszentrum der bayerischen IHK unser Kooperationspartner in Sachen Markterschließung mit dem Ausland.

Für die Erschließung neuer Märkte greifen wir auf das weltweite Netz der bayerischen Auslandsrepräsentanzen zurück, die vor Ort für Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, siehe u.a. auch auf Bavaria World Wide sowie im folgenden Video:

Außenhandel

Die Weltwirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Verflechtung von internationaler Produktion und Wertschöpfung. Auch der bayerische Groß- und Außenhandel ist zu einer wichtigen Drehscheibe der weltweiten Warenströme geworden und nimmt aktiv und erfolgreich an der Globalisierung teil.

Ein Großteil unserer Mitgliedsunternehmen ist im Import- und Exportgeschäft tätig, weshalb der LGAD als Unternehmerverband die Interessen der bayerischen Außenhändler vertritt. Der LGAD setzt sich demnach für einen fairen Welthandel ein, der auf einem freien und unbegrenzten Wettbewerb zwischen Unternehmen und Standorten basiert.

Außenhandel Europa
Außenhandel Europa

Import Promotion Desk

Import Promotion Desk
Import Promotion Desk

Das IPD ist eine Initiative des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. und der sequa GmbH – der Entwicklungsorganisation der Deutschen Wirtschaft. Ziel ist die nachhaltige und strukturierte Importförderung bestimmter Produkte aus ausgewählten Partnerländern.

Der Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx)

Die internationalen Handelsunternehmen, größtenteils zusammengeschlossen in Regionalverbänden, haben sich im BDEx organisiert, um so den Informationsaustausch und ihre gemeinsame Interessenvertretung sicherzustellen. Der BDEx verfolgt kompetent und zuverlässig die Wahrung und Förderung der Außenhandelsinteressen seiner Mitglieder. Derzeit gehören etwa 850 Unternehmen mit ca. 3.000 Repräsentanzen weltweit zum Mitgliederkreis.

Eine wesentliche Aufgabe der Verbandsarbeit ist die tägliche Beratung und Vermittlung von Informationen und Kontakten für Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsunternehmen. Darüber hinaus stellt die Mitgestaltung der Handelspolitik eine zentrale Aufgabe dar.

BDEx Logo
BDEx Logo

Länderinformationen und Marktplatz

Regelmäßige Länderinformationen über Marktzugänge, Projekte und weltweit wirtschaftliche Entwicklungen in vielen Ländern von A bis Z stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (seit 2023 mit mind. 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland, ab 2024 mit mind. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland), bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten (verpflichtete Unternehmen).

Container Mosaik
Container Mosaik

KMU sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Allerdings können KMU dennoch mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden, wenn sie Dienstleistungen für ein Unternehmen erbringen oder Produkte an dieses liefern, das selbst den Pflichten des LkSG unterliegt. In diesem Fall wird das KMU gemäß dem LkSG als direkter Zulieferer des verpflichteten Unternehmens betrachtet. Das verpflichtete Unternehmen ist dazu verpflichtet, direkte Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, in ihre spezifische Risikoanalyse einzubeziehen. Gegebenenfalls müssen auch Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen und ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden.

Verkehr & Transport

Etwa 50 Prozent aller Warenbewegungen in Deutschland laufen über den Groß- und Außenhandel. Vor diesem Hintergrund erhält das Thema "Transport und Logistik" im Bereich des Groß- und Außenhandels eine besondere Bedeutung. Der LGAD bietet seinen Mitgliedsunternehmen ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot in den Bereichen nationaler und internationaler Straßen-, Schienen- und Seeverkehr, Binnenschifffahrt, Werkverkehr, Transportrecht und Transportlogistik. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist der LGAD in zahlreichen Gremien aktiv und beeinflusst die Verkehrspolitik in München, Berlin sowie in Brüssel.

Transportmittel im Außenhandel
Transportmittel im Außenhandel

Verpackungsgesetz

Das Gesetz betrifft alle Unternehmen und Unternehmer, in Deutschland genauso wie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die erstmals gewerbsmäßig in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringen. Das Verpackungsgesetz bezeichnet diese Unternehmen somit als Hersteller.
Wer Verpackungen mit Ware befüllt und diese in Deutschland verkauft und die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, muss in Deutschland seine verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen.

In Deutschland müssen Hersteller die Entsorgung und das Recycling ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen finanzieren. Das bedeutet, Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen ihre jährlichen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an einem oder mehreren (dualen)
System/en beteiligen (Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages) und sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID mit ihren Stammdaten und Markennamen zu registrieren und dort Datenmeldungen zu den pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen abzugeben.
Die im Verpackungsregister LUCID abgegebenen Datenmeldungen zu den jährlichen Verpackungsmengen müssen 1:1 mit den bei den Systemen gemeldeten Mengen übereinstimmen

Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Sie haben Fragen?

Bei inhaltlichen Fragen
anfrage@verpackungsregister.org

Bei Fragen zu den Informationspflichten über die Rücknahme beantwortet das Bundesumweltamt als zuständige Behörde Fragen unter verpackg@bua.de

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