Hier finden Sie Informationen zur Außenwirtschaft und Handelspolitik, Regulatorische Rahmenbedingungen, Länderspezifische Informationen und vieles mehr.
Die Weltwirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Verflechtung von internationaler Produktion und Wertschöpfung. Auch der bayerische Groß- und Außenhandel ist zu einer wichtigen Drehscheibe der weltweiten Warenströme geworden und nimmt aktiv und erfolgreich an der Globalisierung teil.
Ein Großteil unserer Mitgliedsunternehmen ist im Import- und Exportgeschäft tätig, weshalb der LGAD als Unternehmerverband die Interessen der bayerischen Außenhändler vertritt. Der LGAD setzt sich demnach für einen fairen Welthandel ein, der auf einem freien und unbegrenzten Wettbewerb zwischen Unternehmen und Standorten basiert.
Ab dem 13.12.2024 treten wichtige Pflichten der europäischen Produktsicherheitsverordnung VO (EU) 2023/988 in Kraft. In diesem Zusammenhang wird auch das deutsche Produktsicherheitsgesetz angepasst. Bei Nichtbeachtung der Pflichten drohen für Großhändler ersatzpflichtige Abmahnungen und Bußgelder.
Am 17. Mai 2023 ist die Verordnung EU 2023/956 zur Schaffung eines CO₂ -Grenzausgleichsystems (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) in Kraft getreten. Seit dem 1. Oktober 2023 ist das CO₂-Grenzausgleichssystem in Kraft. Während der Übergangszeit bis zum 31.12.2025 müssen Einführer von betroffenen Waren quartalsweise einen CBAM-Bericht vorlegen.
Die EU-Kommission bietet fortlaufend Online-Informationsveranstaltungen und e-Learnings (auf Englisch) zur CBAM-Richtlinie, in denen Sie sich kostenfrei anmelden können, an. Außerdem können die Aufzeichnungen der Webinare zu den einzelnen Warenbereichen im Customs & Tax EU Learning Portal auf Englisch abgerufen werden. Es gibt auch eine kurze englische Einführung zur CBAM-Richtlinie. Für die aufgezeichneten und anstehenden e-Learnings müssen Sie sich zuerst auf der Webseite registrieren.
Der Rat und das Europäische Parlament haben sich zur Europäischen
Lieferkettenrichtlinie vorläufig geeinigt. Die Einigung der Richtlinie
muss allerdings noch von beiden Co-Gesetzgebern angenommen werden, bevor
sie final beschlossen ist. Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur
Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder-
oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen
müssen
zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell
und ihre
Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor
europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es
in ihren
Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt.
Die Europäische Lieferkettengesetzrichtlinie sieht folgende Beschlüsse vor:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (seit 2023 mit mind. 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland, ab 2024 mit mind. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland), bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten (verpflichtete Unternehmen).
KMU sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Allerdings können KMU dennoch mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden, wenn sie Dienstleistungen für ein Unternehmen erbringen oder Produkte an dieses liefern, das selbst den Pflichten des LkSG unterliegt. In diesem Fall wird das KMU gemäß dem LkSG als direkter Zulieferer des verpflichteten Unternehmens betrachtet. Das verpflichtete Unternehmen ist dazu verpflichtet, direkte Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, in ihre spezifische Risikoanalyse einzubeziehen. Gegebenenfalls müssen auch Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen und ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden.
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen und Unternehmer, in Deutschland genauso wie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die erstmals gewerbsmäßig in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringen. Das Verpackungsgesetz bezeichnet diese Unternehmen somit als Hersteller.
Wer Verpackungen mit Ware befüllt und diese in Deutschland verkauft und die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, muss in Deutschland seine verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen.
In Deutschland müssen Hersteller die Entsorgung und das Recycling ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen finanzieren. Das bedeutet, Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen ihre jährlichen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an einem oder mehreren (dualen)
System/en beteiligen (Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages) und sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID mit ihren Stammdaten und Markennamen zu registrieren und dort Datenmeldungen zu den pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen abzugeben.
Die im Verpackungsregister LUCID abgegebenen Datenmeldungen zu den jährlichen Verpackungsmengen müssen 1:1 mit den bei den Systemen gemeldeten Mengen übereinstimmen
Bei inhaltlichen Fragen
anfrage@verpackungsregister.org
Bei Fragen zu den Informationspflichten über die Rücknahme beantwortet das Bundesumweltamt als zuständige Behörde Fragen unter verpackg@bua.de
Etwa 50 Prozent aller Warenbewegungen in Deutschland laufen über den Groß- und Außenhandel. Vor diesem Hintergrund erhält das Thema "Transport und Logistik" im Bereich des Groß- und Außenhandels eine besondere Bedeutung. Der LGAD bietet seinen Mitgliedsunternehmen ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot in den Bereichen nationaler und internationaler Straßen-, Schienen- und Seeverkehr, Binnenschifffahrt, Werkverkehr, Transportrecht und Transportlogistik. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist der LGAD in zahlreichen Gremien aktiv und beeinflusst die Verkehrspolitik in München, Berlin sowie in Brüssel.
Nach mehr als 55 Jahren hat die Luegbrücke an der A 13 Brennerautobahn das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Brücke zu entlasten, wird ab dem 1. Januar 2025 eine einspurige Verkehrsführung in beiden Richtungen erforderlich sein. Dies ist notwendig, um den sicheren Betrieb der bestehenden Brücke weiterhin zu gewährleisten. Der Neubau der Luegbrücke soll, nach Erhalt aller Genehmigungen, im Frühjahr 2025 beginnen.
Das Merkblatt "Infrastruktur: Warenverkehr über die Brennerroute" bietet eine Übersicht über die Bedeutung des Warenverkehrs über die Brennerroute, Fakten zur Brennersanierung und Verkehrsauswirkungen, Herausforderungen sowie eine Hilfestellung.