Als Arbeitgeberverband schließt der LGAD Flächentarifverträge ab.
Hier finden Sie Informationen zu allen derzeit gültigen Tarifverträgen für den Bayerischen Groß- und Außenhandel. Allgemeinverbindlich für die gesamte Wirtschaftsstufe in Bayern ist der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen.
Alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge sind frei zum Download verfügbar.
Nicht-LGAD-Mitglieder stellen wir die Tarifverträge bei
Interesse ausschließlich nach einer Präsenzeinführung
durch einen unserer Experten zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf.
Der Manteltarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in
den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der
Fassung vom 1. Juni 2023 gültig. Der Vertrag enthält Regelungen
zu den allgemeinen Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen z.B. zu Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder
Kündigungsfristen.
Das tarifliche Entgeltsystem im bayerischen Groß- und Außenhandel regeln der Rahmenentgelttarifvertrag und der jeweils gültige Entgelttarifvertrag. Beide Tarifverträge können nur gemeinsam angewendet werden.
Der Rahmenentgelttarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der Fassung vom 12.05.2015 gültig. Der Vertrag enthält die grundsätzlichen Regelungen zur tariflichen Eingrupierung.
Der Entgelttarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der Fassung vom 18.06.2024 gültig. Der Vertrag enthält die jeweils gültigen Vergütungssätze der Beschäftigten und der Auszubildenden.
Der Tarifvertrag über die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen des bayerischen Groß- und Außenhandels ist vom 03.03.2024 bis zum 31.12.2024 gültig.
Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen ist gültig seit 01.03.1983 und allgemeinverbindlich für die gesamte Wirtschaftsstufe in Bayern.
Mit dem Tarifvertrag über Altersvorsorge wollen die Tarifparteien einen Beitrag für die zusätzliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer/innen leisten.
Die LGAD-Tarifkommission bestimmt die Tarifpolitik im bayerischen Groß- und Außenhandel. Sie führt unter anderem die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmensvertretern und ist auf vier Jahre gewählt. Bei Interesse an einer Mitarbeit in der Tarifkommission melden Sie sich gerne bei uns.
Als Arbeitgeberverband führen wir die Tarifverhandlungen für unsere Wirtschaftsstufe mit landesweiter Gültigkeit und schließen entsprechende Flächentarifverträge ab.