Als Arbeitgeberverband schließt der LGAD Flächentarifverträge ab.
Hier finden Sie Informationen zu allen derzeit gültigen Tarifverträgen für den Bayerischen Groß- und Außenhandel. Allgemeinverbindlich für die gesamte Wirtschaftsstufe in Bayern ist der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen.
Alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge sind frei zum Download verfügbar.
Nicht-LGAD-Mitglieder stellen wir die Tarifverträge bei
Interesse ausschließlich nach einer Präsenzeinführung
durch einen unserer Experten zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf.
Der Manteltarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in
den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der
Fassung vom 1. Juni 2023 gültig. Der Vertrag enthält Regelungen
zu den allgemeinen Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen z.B. zu Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder
Kündigungsfristen.
Das tarifliche Entgeltsystem im bayerischen Groß- und Außenhandel regeln der Rahmenentgelttarifvertrag und der jeweils gültige Entgelttarifvertrag. Beide Tarifverträge können nur gemeinsam angewendet werden.
Der Rahmenentgelttarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der Fassung vom 12.05.2015 gültig. Der Vertrag enthält die grundsätzlichen Regelungen zur tariflichen Eingrupierung.
Der Entgelttarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der Fassung vom 18.06.2024 gültig. Der Vertrag enthält die jeweils gültigen Vergütungssätze der Beschäftigten und der Auszubildenden.
Der Tarifvertrag über die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen des bayerischen Groß- und Außenhandels ist vom 03.03.2024 bis zum 31.12.2024 gültig.
Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen ist gültig seit 01.03.1983 und allgemeinverbindlich für die gesamte Wirtschaftsstufe in Bayern.
Mit dem Tarifvertrag über Altersvorsorge wollen die Tarifparteien einen Beitrag für die zusätzliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer/innen leisten.
Die LGAD-Tarifkommission bestimmt die Tarifpolitik im bayerischen Groß- und Außenhandel. Sie führt unter anderem die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmensvertretern und ist auf vier Jahre gewählt. Bei Interesse an einer Mitarbeit in der Tarifkommission melden Sie sich gerne bei uns.
Als Arbeitgeberverband führen wir die Tarifverhandlungen für unsere Wirtschaftsstufe mit landesweiter Gültigkeit und schließen entsprechende Flächentarifverträge ab.
Die Arbeitgeberseite in Bayern behält nach wir vor ihren großen Einigungswillen für einen akzeptablen Kompromiss. Diesen Einigungswillen im Sinne einer gelebten Tarifpartnerschaft brauchen wir jetzt auch von ver.di, denn er ist Voraussetzung für
weitere Tarifverhandlungen.
Auch im Februar gab es vereinzelt Gespräche zwischen der Gewerkschaft
ver.di und den regionalen Arbeitgeberverbänden des Groß- und
Außenhandels. Konkrete Verhandlungen haben jedoch im vergangenen Monat
in keinem der Tarifgebiete stattgefunden.
ver.di hat in der vergangenen Woche die beiden Tarifgebiete Bayern und NRW schriftlich aufgefordert, die Tarifverhandlungen fortzusetzen. Die LGAD-Tarifkommission hat sich daraufhin für Gespräche und damit für eine neue Verhandlungsrunde ausgesprochen. Als Verhandlungstermin wurde der 22. März 2024 bestimmt.
Am 22. März fand die zehnte Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel
Bayern statt. Ein Abschluss konnte wieder nicht erzielt werden. Trotz
mehrfach bekundeten Einigungswillen auf beiden Seiten brachten auch
viele Denkmodelle kein abschlussfähiges Ergebnis.
Anfang Mai fand eine Bundeskoordinierung statt, in der sich alle relevanten Verbände
des Groß- und Außenhandel ausgetauscht haben. In keinem der Tarifgebiete gibt
es einen neuen Verhandlungsstand. Die Arbeitgeberseite ist unverändert gesprächsbereit,
jedoch ohne konkrete Initiativen. Derzeit sind immer noch keine Lösungsansätze zur
Beendigung dieses Tarifkonfliktes erkennbar.
Nach einer Phase der festgefahrenen Verhandlungen freuen wir uns, die Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen im Groß- und Außenhandel in Bayern bekannt zu geben. Der nächste Verhandlungstermin ist bereits für den 14. Juni 2024 angesetzt.
Am 14. Juni und nach einer drei-monatigen-Pause wurden die Tarifverhandlungen in der elften Runde in München fortgesetzt. Nach stundenlangen Gesprächen wurde am Abend des 14. Juni entschieden, die Verhandlungen am 18. Juni fortzusetzen.
Nach einem 16-stündigen Verhandlungsmarathon konnte am zweiten Verhandlungstag der 11. Verhandlungsrunde endlich der Durchbruch in der laufenden Tarifrunde des bayerischen Groß- und Außenhandels erzielt werden. Um 2.00 Uhr nachts unterzeichneten die bayerischen Tarifparteien eine wegweisende Tarifvereinbarung, die auch wichtige Zukunftsthemen adressiert. Dies umfasst ein zentrales Anliegen der Sozialpartner, die Alterssicherung der Beschäftigten durch einen neuen Ansatz der betrieblichen Altersvorsorge zu gestalten. Nach 14-monatigen Verhandlungen konnte damit eine äußerst schwierige Tarifrunde abgeschlossen und langfristige Planungssicherheit für die Unternehmen erreicht werden.
Die Tarifvereinbarung zwischen dem LGAD und ver.di Bayern vom 18.06.2024 ist jetzt gültig, nachdem sie nicht von den Sozialpartnern innerhalb der Erklärungsfrist widerrufenwurde. Damit steht das Verhandlungsergebnis für den bayerischen Groß- und Außenhandel fest.
Die bayerische Tarifkommission der Arbeitgeber hat in der Sitzung vom 26.06.2024 das Tarifergebnis einstimmig bei einer Enthaltung angenommen. Auch von Seiten der Gewerkschaft ver.di wurde kein Widerruf erklärt. Die Widerrufsfrist ist am 02.07.2024 um 18.00 Uhr abgelaufen.
Die erste Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem LGAD endete mit einem Angebot der Arbeitgeber.
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel wurden zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem LGAD fortgesetzt. Nach eingehender Diskussion der gegenseitigen Erwartungen wurde deutlich, dass in dem zentralen Punkt der Laufzeit keine Einigung erzielt werden konnte.
In der dritten Runde hat die Arbeitgeberseite nochmals auf das Angebot aus der 1. Verhandlung als Grundlage für die weiteren Gespräche verwiesen. Die Gewerkschaft hat weiterführende Verhandlungen auf dieser Basis abgelehnt und erneut ein verbessertes Angebot eingefordert.
Die 4. Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband ist erneut ohne Ergebnis auf den 18. Juli 2023 vertagt worden.
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel zwischen der
Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband LGAD wurden am 18. Juli fortgesetzt und nach langem Ringen um einen tragfähigen
Kompromiss leider ergebnislos auf den 28. August 2023 vertagt.
Am 28.08.2023 haben die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem LGAD stattgefunden und wurden leider ergebnislos auf den 05. Oktober 2023 vertagt.
Am 5. Oktober hat die 7. Tarifrunde für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem LGAD stattgefunden. Leider konnte immer noch kein Durchbruch für eine Einigung erzielt werden. Deshalb hat sich die Tarifkommission des LGAD für das Tarifgebiet Bayern für eine Verbandsempfehlung entschlossen.
Keine Einträge vorhanden
Am 21. und 22. November haben die 8. und die 9. Tarifrunde für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem LGAD stattgefunden. Während sich die Arbeitgeberseite
zu keinem Zeitpunkt einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung gesperrt hat, rückte
die Arbeitnehmerseite nicht von ihren überzogenen Forderungen ab. Eine
historisch herausfordernde Tarifrunde konnte damit zum Jahresende nicht zum
Abschluss gebracht werden.