Hier finden Sie Informationen zur LGAD-Tarifkommission, Tarifverträge und -verhandlungen, verschiedene Vorlagen und FAQs und vieles mehr.
Die LGAD-Tarifkommission bestimmt die Tarifpolitik im bayerischen Groß- und Außenhandel. Sie führt unter anderem die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmensvertretern und ist auf vier Jahre gewählt. Bei Interesse an einer Mitarbeit in der Tarifkommission melden Sie sich gerne bei uns.

Hier finden Sie Informationen zu allen derzeit gültigen Tarifverträgen für den Bayerischen Groß- und Außenhandel. Allgemeinverbindlich für die gesamte Wirtschaftsstufe in Bayern ist der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen.
Alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge sind frei zum Download verfügbar.
Nicht-LGAD-Mitglieder stellen wir die Tarifverträge bei Interesse ausschließlich nach einer Präsenzeinführung durch einen unserer Experten zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf.

Der Manteltarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in
den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der
Fassung vom 1. Juni 2023 gültig. Der Vertrag enthält Regelungen
zu den allgemeinen Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen z.B. zu Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder
Kündigungsfristen.
Das tarifliche Entgeltsystem im bayerischen Groß- und Außenhandel regeln der Rahmenentgelttarifvertrag und der jeweils gültige Entgelttarifvertrag. Beide Tarifverträge können nur gemeinsam angewendet werden.
Der Rahmenentgelttarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der Fassung vom 12.05.2015 gültig. Der Vertrag enthält die grundsätzlichen Regelungen zur tariflichen Eingrupierung.
Der Entgelttarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels und ist in der Fassung vom 18.06.2024 gültig. Der Vertrag enthält die jeweils gültigen Vergütungssätze der Beschäftigten und der Auszubildenden.
Der Tarifvertrag über die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen des bayerischen Groß- und Außenhandels ist vom 03.03.2024 bis zum 31.12.2024 gültig.
Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen ist gültig seit 01.03.1983 und allgemeinverbindlich für die gesamte Wirtschaftsstufe in Bayern.
Mit dem Tarifvertrag über Altersvorsorge wollen die Tarifparteien einen Beitrag für die zusätzliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer/innen leisten.
Mit dem TV Jobrad besteht erstmals die Möglichkeit für Arbeitgeber und Beschäftigte rechtssicher tarifliche Entgeltbestandteile im Rahmen betrieblicher Fahrradleasingmodelle einzusetzen. Während der Tarifvertrag den Arbeitgebern überlässt, Fahrradleasingmodelle anzubieten, bietet er gleichzeitig Orientierung für den Regelungsbedarf und die Umsetzung.
Als Arbeitgeberverband führen wir die Tarifverhandlungen für unsere Wirtschaftsstufe mit landesweiter Gültigkeit und schließen entsprechende Flächentarifverträge ab.
Am 29. April 2026 ist in München die erste Tarifverhandlungsrunde für den Groß- und Außenhandel in Bayern zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft ver.di ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
ver.di fordert eine Erhöhung der Entgelte um 7 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um pauschal 150 €. Wegen den seit 2020 exorbitant gestiegenen Lebenshaltungskosten brauchen die Beschäftigten schnell deutlich mehr Geld.
Die Arbeitgeberseite stellt klar: Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer strukturellen und konjunkturellen Krise. Davon ist der Groß- und Außenhandel unmittelbar und mittelbar betroffen. Zusätzlich verschärfen die Kriege in Europa und Nahost sowie die geopolitischen Spannungen diese Krise. Der Wirtschaftsstufe fehlt es an jeglicher Wachstumsdynamik. Die finanziellen Reserven vieler Unternehmen sind aufgebraucht, was sich auch in steigenden Insolvenzzahlen und einem Rekordabbau von Arbeitsplätzen widerspiegelt.
Frank Hurtmanns (Verhandlungsführer): „Die volkswirtschaftliche Argumentation von ver.di zu ihrer Forderung ist nicht nachvollziehbar, da sie die Leistungsfähigkeit der Unternehmen ignoriert. Für die Zukunft ist keine Entspannung der Lage erkennbar, auch nicht durch eine echte Entlastung der Wirtschaft auf politischer Ebene.“
Die Arbeitgeberseite hat die Forderung von ver.di zurückgewiesen und kein Angebot unterbreitet.
Beide Seiten haben sich darauf verständigt, die Gespräche am 22. Mai 2026 in München fortzusetzen.
Kontakt: tarif@lgad.de