Informationen u.a. zum Klimapaket, zu Europäischen Regulierungsmaßnahmen, zur Verpackungsrichtlinie, zur REACH-Verordnung sowie zur Energiewende.
Angesichts der gravierenden Auswirklungen des Klimawandels auf Mensch, Natur und Wirtschaft besteht auch für Großhandelsunternehmen dringender Handlungsbedarf. Um dem Klimawandel sowie weiteren Temperaturerhöhungen wirksam entgegenzusteuern, kommt der Vermeidung, Reduktion und Kompensation von Emissionen eine wichtige Bedeutung zu. Der Großhandel muss also geeignete Anpassungskonzepte und -strategien entwickeln, um seiner ökologischen Verantwortung gerecht zu werden.
Das Infoblatt "Nachhaltigkeit" greift auf die fachlichen Inhalte und Diskussionsrunden des Workshops „Nachhaltigkeit im Großhandel“ im Rahmen des Projekts „Großhändler helfen Großhändlern“ am 11. Juli 2023 in Regensburg zurück. Es soll interessierten Großhandelsunternehmen einen Überblick zur Auseinandersetzung mit dem eigenen CO2-Fußabdruck geben und Schritte zur Identifikation von emissionsintensiven Bereichen sowie praxisnahe klimafreundliche Handlungspotenziale aufzeigen.
Der LGAD führt in Zusammenarbeit mit dem BGA die Energieeffizienz-Kampagne für die vertretenen Branchen des Groß- und Außenhandels und Dienstleistungen durch. Im Herbst 2021 wurde die Laufzeit um weitere drei Jahre verlängert. Für die Durchführung erhält der BGA eine öffentliche Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird durch den Thinktank adelphi inhaltlich und organisatorisch unterstützt.
Mehr dazu unter:
https://energie.bga.de/kampagne
Mit dem aktuellen Umwelt- und Klimapakt arbeiten die Bayerische Staatsregierung und ihre Partner, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sowie dem Bayerischen Handwerkstag (BHT), daran, Lösungen bei der Bearbeitung der wichtigsten Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen zu entwickeln, um den Umwelt- und Klimaschutz in Unternehmen und Betrieben voranzutreiben.
Der Umwelt- und Klimapakt steht allen bayerischen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, offen. Voraussetzung für die Teilnahme ist neben den gesetzlichen Anforderungen auch praktizierter Umweltschutz im Unternehmen. Die Teilnahme ist kostenlos und erfolgt auf Antrag für zunächst drei Jahre mit einer Verlängerungsoption.
Mehr Informationen unter:
https://www.umweltpakt.bayern.de