Neben der individuellen Beratung - telefonisch, schriftlich oder persönlich - bietet der LGAD aktuelle Musterarbeitsverträge und Merkblätter an und informiert seine Mitglieder regelmäßig über die verbandlichen Medien.
Die Rechtsabteilung des Verbandes steht den Mitgliedern des LGAD für alle Fragen aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht - ausgestattet mit großer Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung - zur Verfügung.
Für die digitale Vertragsgestaltung wurde ein Online-Vertragsgenerator - 'HR.DokGenerator' - entwickelt, mit dem Mitgliedsunternehmen individuelle und vertragssichere Arbeitsverträge erstellen können.
Einen besonderen Stellenwert im Leistungsangebot des LGAD Bayern hat die gebührenfreie Vertretung der Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten. Aufgrund einschlägiger Branchenkenntnisse und in Anbetracht langjähriger Erfahrungen im Umgang mit den zuständigen Gerichten und Richtern haben sich unsere Juristen einen beachtlichen Kompetenzvorsprung erarbeitet, der sich auszahlt!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt (BAG vom 31.01.2023 - 9 AZR 456/20: Der Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub verjährt in drei Jahren nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Altansprüche aus der Zeit vor dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs 2018 beginnt diese Frist aber erst Ende 2018 zu laufen.
In Bayern üben mehr als fünf Millionen Menschen ein Ehrenamt aus. Ehrenamtliches Engagement trägt wesentlich zum sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft bei. Wer ehrenamtlich tätig ist, gestaltet unser Gesellschaftssystem aktiv mit und lebt so Kompetenzen vor, die wir in der Zivilgesellschaft und in der beruflichen Welt dringend brauchen. Als Arbeitgeberverband in Bayern suchen wir regelmäßig ehrenamtliche Richter/innen, insbesondere für die Arbeits- und Sozialgerichte.
Bislang gelten vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende 2021, soweit die Betriebe bis 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.
Im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 22./23. März 2021 war vorgesehen, eine sogenannte erweiterte Osterruhe einzuführen, die auch für den 01. und 03. April 2021 gelten sollte.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat erste Ergebnisse ihrer Studie zur betrieblichen Umsetzung der Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen vorgelegt. Die Studie belegt die große Motivation der Unternehmen, ein hohes Schutzniveau sicherzustellen.
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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz stellt die gesetzliche Grundlage für die Beschäftigung von Teilzeitkräften sowie befristet eingestellten Arbeitskräften dar.
Für Arbeitgeber wirft das Thema Urlaub eine Fülle von Rechtsfragen auf. Dies betrifft nicht nur das grundsätzliche Bestehen eines Urlaubsanspruchs, sondern auch die Anzahl der Urlaubstage, den Urlaubszeitpunkt sowie die Berechnung des Urlaubsentgelts.
Das Betriebsverfassungsgesetz stellt die wichtigste gesetzliche Grundlage zur betrieblichen Mitbestimmung von Angestellten am Arbeitsplatz dar. Das Gesetz regelt unter anderem die Bildung von Betriebsräten, welche eine Interessenvertretung für die Arbeitnehmer widerspiegeln. Es wird somit als Voraussetzung für die Durchsetzung der Rechte der Ange-stellten angesehen.
Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren und Arbeitsverhältnis - die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick
Die Arbeitswelt steht unter einem enormen Veränderungsdruck. Neben dem sich stetig verstärkenden demografischen Wandel haben die letzten 24 Pandemie Monate Unternehmen verstärkt in remote Arbeitswelten gedrängt.
Der Vertragsgenerator wurde um etliche Möglichkeiten erweitert. Dafür wurde eine Neuprogrammierung nötig und der bisherige Generator lief zum 31.01.2022 aus. Für LGAD-Mitgliedsunternehmen erfordert die Nutzung des neuen HR.DokGenerator eine erneute Registrierung. Legen Sie bitte einen neuen Login an.
Jeder kennt es! Durch das üblicherweise Abspeichern und Nutzen von Vertragsvorlagen schleichen sich gerne Fehler ein, die auch Mal in kostspielige juristische Prozesse münden können. Um dem entgegenzuwirken, bietet der LGAD mit weiteren Partnerverbänden einen Vertragsgenerator für unsere Mitgliedsunternehmen an.
In Zusammenarbeit haben die Rechtsanwälte der vier Verbände LGAD, AGA, AGAD und grosshandel-bw gemeinsame Vertragsmuster für die unterschiedlichen Arbeitsvertragstypen konzipiert. Mit Hilfe einer Abfragelogik können sämtliche Arbeitsvertragstypen kurzerhand erstellt, bearbeitet und ausgedruckt werden. Hinweise, Praxistipps und ein Glossar ermöglichen auch Personen ohne juristische Fachausbildung eine schnelle und sichere Vertragserstellung.
Das Angebot wird in das Verbandsportfolio integriert und sichert Mitgliedern eine noch schnellere und genauere Beratung. Unsere Rechtsabteilung steht Ihnen während und nach der Vertragserstellung mit kompetenter juristischer Beratung zur Seite. Auf Wunsch prüfen unsere Anwältinnen und Anwälte gemeinsam mit Ihnen das individuell erstellte Arbeitsvertragsmuster.
Loggen Sie sich zunächst in den Mitgliederbereich der Verbandswebsite ein, rufen dann den alten Vertragsgenerator bzw. den neuen HR.DokGenerator auf (klicken Sie auf die jew. Bildfläche) und nehmen dort Ihre eigentliche Anmeldung bzw. Neu-Registrierung vor. Anschließend werden Sie für die Nutzung freigeschaltet. Übergangsweise können Sie den bisherigen Vertragsgenerator noch bis 31. Januar 2022 nutzen.
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Unternehmen und Beschäftigte erleben in der betrieblichen Praxis, dass derzeitige Arbeitszeitregelungen, denen das Arbeitszeitgesetz zugrunde liegt, die Veränderungen der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigen.
Wandelnde Geschäftsmodelle, insbesondere in der internationalen Arbeitsteilung, verändertes Kundenverhalten sowie betriebsübergreifende Projektarbeit ohne starre Zeitgrenzen stellen das gesamte Arbeitszeitrecht vor neue Herausforderungen.
Auch unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel ist auf flexiblere Arbeitszeitregelungen angewiesen, damit unsere Handelsunternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können. Zusätzlich verändert die rasante Entwicklung digitaler Technologien mehr und mehr unsere Arbeitswelt von heute und ermöglicht flexiblere Arbeitssituationen unabhängig von Arbeitsort und Arbeitszeit.
Arbeitszeitrecht fit für die Zukunft machen
Hierfür brauchen Beschäftigte und Unternehmen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Dies kann nur durch eine gezielte Weiterentwicklung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit gelingen.
Daher schließen wir uns der Initiative "So möchte ich arbeiten" unseres Dachverbandes „Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft“ zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gerne an und wünschen uns von den politischen Mandatsträgern eine offene Diskussion und gesetzliche Änderungen zum Wohle der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hören Sie im folgenden Interview mit LGAD-Hauptgeschäftsführer, Frank Hurtmanns, welche Forderungen unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel konkret hat.