Ausgestattet
mit großer Sachkompetenz und breitem Erfahrungsschatz steht die Rechtsabteilung
des Verbandes den Mitgliedern des LGAD für alle Fragen aus den Bereichen
Arbeits- und Sozialrecht zur Verfügung.
Neben der individuellen Beratung - telefonisch, schriftlich oder persönlich - bietet der LGAD aktuelle Musterarbeitsverträge und Merkblätter an und informiert seine Mitglieder regelmäßig über die verbandlichen Medien und an.
Neu ab März 2020 bietet der Verband seinen Mitgliedern einen Online-Vertragsgenerator an, ein online Tool für digitales Vertragsmanagement. Damit können Arbeitsverträge individuell und vertragssicher erstellt werden.
Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten
Einen besonderen Stellenwert im Leistungsangebot des LGAD hat die gebührenfreie Vertretung der Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten. Aufgrund einschlägiger Branchenkenntnisse und in Anbetracht langjähriger Erfahrungen im Umgang mit den zuständigen Gerichten/Richtern haben sich unsere Juristen einen beachtlichen Kompetenzvorsprung erarbeitet - ein Kompetenzvorsprung, der sich auszahlt!
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat erste Ergebnisse ihrer Studie zur betrieblichen Umsetzung der Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen vorgelegt. Die Studie belegt die große Motivation der Unternehmen, ein hohes Schutzniveau sicherzustellen.
Für Arbeitgeber gelten ab heute u.a. neue Home Office-Vorgaben. Mit Inkrafttreten der neuen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ werden Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen, die erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 zu verlängern. Für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber ist damit längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 eine erleichterte Stundung der SV-Beiträge möglich.
Die steuerfreie Sonderzahlung von 1.500 Euro an Arbeitnehmer, die anlässlich der Corona-Krise ermöglicht wurde, kann aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 bis zum 30. Juni 2021 ausgezahlt werden. Der insgesamt steuer- und abgabenfreie Betrag bleibt allerdings unverändert
Das Jahressteuergesetz 2020 führt eine steuerliche Home-Office-Pauschale von fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr ein. Die Regelung ist auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt. Wir erläutern die Neuerungen.
Handelsunternehmen erleben seit Jahren einen hohen Veränderungsdruck – durch erhöhte Markttransparenz und gestiegene Kundenanforderungen. Dies wird durch die aktuelle Entwicklung in der Corona-Krise nochmals verstärkt.
Der gesamte Prozess der Telearbeit mit Einführung, Durchführung und Beendigung wird insbesondere unter dem Aspekt der Rechtssicherheit betrachtet und die Beteiligung der Arbeitnehmer und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates vertieft.
Im Zuge der Alterung der Gesellschaft gehen mehr und mehr Beitragszahler der Rentenversicherung verloren und verringern somit die Beitragseinnahmen der Kranken- und Pflegekassen. Außerdem wachsen die Leistungsausgaben der Sozialversicherungen, weil mehr Personen Renten erhalten und die Inanspruchnahme von Kranken- und Pflegeleistungen mit zunehmenden Alter deutlich wächst.
Am 21. Juni 2020 fand erstmalig das Forum Arbeitsrecht (FASO) als Online-Seminar statt. Einen Mitschnitt der Online-Veranstaltung finden Sie hier.
Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Konditionen der Kurzarbeit deutlich verbessert. Über das neue Kurzarbeitergeld (KuG) in der Corona-Krise, die Bedingungen zur Einführung von Kurzarbeit sowie das Anzeige- und Antragsverfahren haben wir zusammen mit der Regionaldirektion Bayern in einem Webinar informiert.
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Der LGAD-Vertragsgenerator ermöglicht es, individuelle Vertragsmuster rechtssicher zu erstellen. Durch eine Vererbungsstruktur werden diese Verträge immer auf dem neuesten Stand gehalten - ein echter Mehrwert für die Personalarbeit.
Der Vertragsgenerator wurde seit Herbst 2019 - zusammen mit weiteren drei Partnerverbänden - erarbeitet. In Zusammenarbeit haben Experten & Fachanwälte gemeinsame Vertragsmuster für die unterschiedlichen Arbeitsvertragstypen konzipiert. Diese wurden dann in die Softwarelogik übertragen, die benutzerfreundlich und ohne technische Installation laufend genutzt werden kann.
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Aktuell werden allgemeine Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbindung angeboten.
In absehbarer Zeit folgen spezifische Arbeitsverträge für Führungskräfte, Beschäftigte im Außendienst, Kraftfahrer/-in, geringfügig Beschäftigte und Arbeit auf Abruf.
Sie benötigen lediglich:
• ein internetfähiges Endgerät (Computer oder Laptop)
• eine stabile Internetverbindung
Eine Installation ist aufgrund der cloudbasierten Lösung nicht notwendig.
LGAD-Mitglieder loggen sich zunächst in den geschlossenen Mitgliederbereich der Verbandswebsite ein, bevor Sie dann Zugang zum Vertragsgenerator erhalten. Dort erfolgt eine erneute Registrierung und Freischaltung.
Die Nutzung des Vertragsgenerators ist für Mitglieder der beteiligten Verbände kostenfrei.
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Unternehmen und Beschäftigte erleben in der betrieblichen Praxis, dass derzeitige Arbeitszeitregelungen, denen das Arbeitszeitgesetz zugrunde liegt, die Veränderungen der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigen.
Wandelnde Geschäftsmodelle, insbesondere in der internationalen Arbeitsteilung, verändertes Kundenverhalten sowie betriebsübergreifende Projektarbeit ohne starre Zeitgrenzen stellen das gesamte Arbeitszeitrecht vor neue Herausforderungen.
Auch unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel ist auf flexiblere Arbeitszeitregelungen angewiesen, damit unsere Handelsunternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können. Zusätzlich verändert die rasante Entwicklung digitaler Technologien mehr und mehr unsere Arbeitswelt von heute und ermöglicht flexiblere Arbeitssituationen unabhängig von Arbeitsort und Arbeitszeit.
Arbeitszeitrecht fit für die Zukunft machen
Hierfür brauchen Beschäftigte und Unternehmen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Dies kann nur durch eine gezielte Weiterentwicklung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit gelingen.
Daher schließen wir uns der Initiative "So möchte ich arbeiten" unseres Dachverbandes „Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft“ zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gerne an und wünschen uns von den politischen Mandatsträgern eine offene Diskussion und gesetzliche Änderungen zum Wohle der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hören Sie im folgenden Interview mit LGAD-Hauptgeschäftsführer, Frank Hurtmanns, welche Forderungen unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel konkret hat.