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Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- & Sozialrecht

Sozial- und arbeitsrechtliche Beratung

Neben der individuellen Beratung - telefonisch, schriftlich oder persönlich - bietet der LGAD aktuelle Musterarbeitsverträge und Merkblätter an und informiert seine Mitglieder regelmäßig über die verbandlichen Medien.

Die Rechtsabteilung des Verbandes steht den Mitgliedern des LGAD für alle Fragen aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht - ausgestattet mit großer Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung - zur Verfügung.

Für die digitale Vertragsgestaltung wurde ein Online-Vertragsgenerator - 'HR.DokGenerator' - entwickelt, mit dem Mitgliedsunternehmen individuelle und vertragssichere Arbeitsverträge erstellen können.

Einen besonderen Stellenwert im Leistungsangebot des LGAD  Bayern hat die gebührenfreie Vertretung der Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten. Aufgrund einschlägiger Branchenkenntnisse und in Anbetracht langjähriger Erfahrungen im Umgang mit den zuständigen Gerichten und Richtern haben sich unsere Juristen einen beachtlichen Kompetenzvorsprung erarbeitet, der sich auszahlt!

Aktuelles
Arbeitsrecht/-politik
Merkblätter
Musterverträge/-schreiben
Veranstaltungen
Vertragsgenerator 'HR.DokGenerator'
'Mehr Flexibilität in der Arbeitszeit'
  • 18.10.2019  Fünf Jahre EntgeltTarifWerk (ETW) in Bayern

    Fünf Jahre EntgeltTarifWerk (ETW) in Bayern

    Seit mittlerweile fünf Jahren ist das aktuelle EntgeltTarifWerk (ETW) in Bayern in Kraft. Nach und nach wurde es in den Betrieben des bayerischen Groß- und Außenhandels eingeführt. Bis dahin war es aber ein ziemlich weiter Weg. mbw-Redakteur Nils Paul sprach mit den „Vätern des Tarifwerks“, Christoph Leicher, LGAD Präsident und früherer Verhandlungsführer, und Sepp Rauch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, damals Verhandlungsführer und Mitglied der ver.di Landesbezirksleitung.

  • 16.08.2019  Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein unverbindliches Wettbewerbsverbot entsteht, wenn der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag verpflichtet wird, auf Wunsch des Arbeitgebers auch noch nach Erklärung einer Kündigung des Arbeitgebers durch eine Partei oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot abzuschließen.

  • 10.04.2019  LGAD im Austausch mit der Bayerischen Staatsministerin für Familien, Arbeit und Soziales

    LGAD im Austausch mit der Bayerischen Staatsministerin für Familien, Arbeit und Soziales

    LGAD-Präsident Christoph Leicher und Hauptgeschäftsführer Frank Hurtmanns waren dieser Tage im Gespräch mit der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Kerstin Schreyer, um Positionen zur Arbeitsmarktpolitik auszutauschen und zu diskutieren.

  • 01.03.2019  Arbeitslandschaft 2025: vbw veröffentlicht neue Studie

    Bis 2025 fehlen 2,9 Millionen Fachkräfte in Deutschland, 350.000 in Bayern. Die Sicherung von Fachkräften bleibt in den nächsten Jahren eine zentrale Herausforderung für Deutschland und Bayern. Das ist ein Ergebnis der Studie „Arbeitslandschaft 2025“ der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., erstellt durch die Prognos AG.

  • 16.01.2019  Neuer Info-Service: Arbeitsmarktbarometer Bayern

    Die Sicherung des Fachkräftebedarfs wird zu einer zunehmenden Herausforderung für die Unternehmen in Bayern. Für Unternehmen hat die vbw nun einen Arbeitsmarktbarometer Bayern erstellt.

Fachberichte von A - Z

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Digitales Vertragsmanagement

 
 

LGAD-Vertragsgenerator wird zum HR.DokGenerator

Vertragsgenerator

seit 1. Februar 2022 im neuen Gewand

 

Der Vertragsgenerator wurde um etliche Möglichkeiten erweitert. Dafür wurde eine Neuprogrammierung nötig und der bisherige Generator lief zum 31.01.2022 aus. Für LGAD-Mitgliedsunternehmen erfordert die Nutzung des neuen HR.DokGenerator eine erneute Registrierung. Legen Sie bitte einen neuen Login an.

Per Klick zum individuellen Arbeitsvertrag

Jeder kennt es! Durch das üblicherweise Abspeichern und Nutzen von Vertragsvorlagen schleichen sich gerne Fehler ein, die auch Mal in kostspielige juristische Prozesse münden können. Um dem entgegenzuwirken, bietet der LGAD mit weiteren Partnerverbänden einen Vertragsgenerator für unsere Mitgliedsunternehmen an.

In Zusammenarbeit haben die Rechtsanwälte der vier Verbände LGAD, AGA, AGAD und grosshandel-bw gemeinsame Vertragsmuster für die unterschiedlichen Arbeitsvertragstypen konzipiert. Mit Hilfe einer Abfragelogik können sämtliche Arbeitsvertragstypen kurzerhand erstellt, bearbeitet und ausgedruckt werden. Hinweise, Praxistipps und ein Glossar ermöglichen auch Personen ohne juristische Fachausbildung eine schnelle und sichere Vertragserstellung.

Das Angebot wird in das Verbandsportfolio integriert und sichert Mitgliedern eine noch schnellere und genauere Beratung. Unsere Rechtsabteilung steht Ihnen während und nach der Vertragserstellung mit kompetenter juristischer Beratung zur Seite. Auf Wunsch prüfen unsere Anwältinnen und Anwälte gemeinsam mit Ihnen das individuell erstellte Arbeitsvertragsmuster.

Ihr Nutzen

  • Arbeitsvertragsvertragsgenerator, personalwirtschaftliche Formulare und ein Zeugnisgenerator (vsl. im Laufe des ersten Quartals) an einem Ort
  • nützliche Tipps und Hinweise für Nicht-Juristen
  • stetige Aktualisierung und Überprüfung durch Rechtsexperten
  • editierbare Musterverträge zur Vorlage im Zuge von Beratungsgesprächen
  • keine Installation
  • keine anfallenden Kosten

Ihr Zugang

Loggen Sie sich zunächst in den Mitgliederbereich der Verbandswebsite ein, rufen dann den alten Vertragsgenerator bzw. den neuen HR.DokGenerator auf (klicken Sie auf die jew. Bildfläche) und nehmen dort Ihre eigentliche Anmeldung bzw. Neu-Registrierung vor. Anschließend werden Sie für die Nutzung freigeschaltet. Übergangsweise können Sie den bisherigen Vertragsgenerator noch bis 31. Januar 2022 nutzen.

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Wir brauchen mehr Flexibilität in der Arbeitszeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Kampagne "So möchte ich arbeiten! Mehr Flexibilität in der Arbeitszeit"

Unternehmen und Beschäftigte erleben in der betrieblichen Praxis, dass derzeitige Arbeitszeitregelungen, denen das Arbeitszeitgesetz zugrunde liegt, die Veränderungen der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigen.

Wandelnde Geschäftsmodelle, insbesondere in der internationalen Arbeitsteilung, verändertes Kundenverhalten sowie betriebsübergreifende Projektarbeit ohne starre Zeitgrenzen stellen das gesamte Arbeitszeitrecht vor neue Herausforderungen.

Auch unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel ist auf flexiblere Arbeitszeitregelungen angewiesen, damit unsere Handelsunternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können. Zusätzlich verändert die rasante Entwicklung digitaler Technologien mehr und mehr unsere Arbeitswelt von heute und ermöglicht flexiblere Arbeitssituationen unabhängig von Arbeitsort und Arbeitszeit.

Arbeitszeitrecht fit für die Zukunft machen

Hierfür brauchen Beschäftigte und Unternehmen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Dies kann nur durch eine gezielte Weiterentwicklung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit gelingen.

Daher schließen wir uns der Initiative "So möchte ich arbeiten" unseres Dachverbandes „Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft“ zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gerne an und wünschen uns von den politischen Mandatsträgern eine offene Diskussion und gesetzliche Änderungen zum Wohle der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Hören Sie im folgenden Interview mit LGAD-Hauptgeschäftsführer, Frank Hurtmanns, welche Forderungen unsere Wirtschaftsstufe Groß- und Außenhandel konkret hat.

Warum das heutige Arbeitszeitgesetz nicht ausreichend ist:

Diese Forderungen
haben wir konkret:

 
 

Die Bedeutung unsere Wirtschaftsstufe in Bayern:

 
 
 

Mehr zu den Kernforderungen und Beispielen aus der Arbeitsrealität anderer Branchen finden Sie unter:

www.so-moechte-ich-arbeiten.de

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