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3. Tarifrunde im bayerischen Groß- und Außenhandel endet erneut ohne Ergebnis

16.06.2023 | 3. Tarifrunde im bayerischen Groß- und Außenhandel endet erneut ohne Ergebnis

Heute wurden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband LGAD fortgesetzt und ohne Ergebnis auf den 3. Juli 2023 vertagt.

In der heutigen Sitzung hat die Arbeitgeberseite nochmals auf das Angebot aus der 1. Verhandlung als Grundlage für die weiteren Gespräche verwiesen. Die Gewerkschaft hat weiterführende Verhandlungen auf dieser Basis abgelehnt und erneut ein verbessertes Angebot eingefordert.

ver.di hält nach wie vor starr an der Forderung einer 13-prozentigen Erhöhung der Tabellenwerte bei einer Laufzeit von 12 Monaten fest.

Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie als direkte Erhöhung des Nettoeinkommens und die kostenverträgliche Verteilung der Erhöhung der Tabellenwerte und der Gesamtkostenbelastung auf einen größeren Zeitraum als zentrale Eckpfeiler des Arbeitgeberangebots wurden von ver.di strikt abgelehnt. Damit war einem erfolgsversprechendes Verhandlungsergebnis der Boden entzogen.

Die Verhandlungen wurden daher ergebnislos beendet. Die Tarifparteien haben sich darauf verständigt, ihre Verhandlungen am 3. Juli 2023 fortzusetzen.

Rückblick:

Die Gewerkschaft hatte den Entgelttarifvertrag zum 30. April 2023 gekündigt und folgende Forderungen erhoben: Bei einer Laufzeit von 12 Monaten sollen die Tarifentgelte um 13 Prozent und die Ausbildungsvergütung um 250 Euro erhöht werden. Begründet wird dies vor allem mit der hohen Steigerung der Verbraucherpreise und den starken Umsatzzuwächsen im Großhandel.

Die Arbeitgeber hatten in der 1. Tarifrunde am 24. April 2023 folgendes Angebot für Beschäftigte und Auszubildende unterbreitet:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • Tabellenerhöhung:
    • +4,0% ab 12/2023
    •  +2,1% ab 12/2023
  • Inflationsausgleichsprämie:
    • 700 Euro (Auszubildende 50%) in 2023 bei Abschluss im Folgemonat
    •  700 Euro (Auszubildende 50%) in 2024
    • Teilzeitbeschäftigte anteilig
    • Soweit Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie bereits geleistet haben und die Anrechenbarkeit vereinbart haben, kann die vorgenannte Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden.

Die 2. Tarifrunde endete am 23. Mai 2023 ergebnislos.

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