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Manteltarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt

12.06.2024 | Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der überarbeitete Manteltarifvertrag nun für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in den Betrieben des bayerischen Groß- und Außenhandels vom 8. Mai 2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Die AVE wirkt rückwirkend zum Inkrafttreten des Manteltarifvertrags am 01.06.2023 und ist Ausdruck der überwiegenden Bedeutung des MTV für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse im bayerischen Groß- und Außenhandel.

Gemeinsam mit unserem Sozialpartner ver.di wurde der Manteltarifvertrag im letzten Jahr umfassend aktualisiert. Das Hauptziel war eine redaktionelle Überarbeitung, um den MTV an die Entwicklungen der Gesetze und Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte anzupassen und die Verständlichkeit und Klarheit der Regelungen zu verbessern. Ein weiteres Ziel war die Erfüllung der Umsetzungspflicht im MTV aufgrund des neuen tariflichen Entgeltsystems von 2017. Wichtig war uns auch, dass der neue MTV die Arbeitsbedingungen für alle bayerischen Betriebe der Wirtschaftsstufe regelt und damit faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen. Damit war es auch ein erklärtes Ziel, eine rechtssichere Allgemeinverbindlichkeit für den neuen MTV zu erwirken.

Die AVE von Tarifverträgen ist ein staatlicher Rechtssetzungsakt eigener Art, mit dem die Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse der nichtorganisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der AVE wirken die Tarifnormen wie zwischen den Tarifgebundenen unmittelbar und zwingend auf alle Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Tarifvertrags ein. Die Vereinbarung von untertariflichen Arbeitsbedingungen ist dort nicht mehr möglich.

Mit einem gemeinsam formulierten Antrag von LGAD und ver.di wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) bereits am 12. Dezember 2023 beim zuständigen Arbeitsministerium beantragt. Nach einer erfolgreichen Anhörung der Antragsteller vor dem Landestarifausschuss stand bis zuletzt die endgültige Entscheidung der zuständigen Staatsministerin Frau Ulrike Scharf aus.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der überarbeitete Manteltarifvertrag nun für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Bayern den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in den Betrieben des bayerischen Groß- und Außenhandels vom 8. Mai 2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Die AVE wirkt rückwirkend zum Inkrafttreten des Manteltarifvertrags am 01.06.2023 und ist Ausdruck der überwiegenden Bedeutung des MTV für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse im bayerischen Groß- und Außenhandel.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zur Gewährleistung von Rechtsklarheit für alle Beschäftigten in dieser Wirtschaftsstufe. Damit unterstreichen LGAD und ver.di in Bayern den gemeinsamen Gestaltungswillen für den Groß- und Außenhandel und setzen ein deutliches Zeichen gegen staatliche Überregulierung und Eingriffe.

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